Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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Vergütungsgruppe TO.A II ermöglicht werden. Arbeitsrechtlich 
und tarifrechtlich dürften sich Schwierigkeiten daraus nicht 
ergeben; auch können nach Auffassung der Verwaltung sich die 
Assistenzärzte der übrigen Kreiskrankenhäuser nicht auf einen 
Präzedenzfall in Ochsenhausen berufen, da in den beiden Häu 
sern in Ochsenhausen 1 Assistenzarzt für rund 80 Betten zu 
ständig ist, während in den übrigen Kreiskrankenhäusern für et 
wa die gleiche Krankenbettenzahl mindestens 2 Assistenzärzte 
zur Verfügung stehen. 
Kreisrat Hagel weist darauf hin, daß man sich diesen 
Umständen nicht verschliessen könne und empfiehlt die Annahme 
des Antrags der Verwaltung. Bür die Änderung des Stellenplans 
ist aber der Kreistag zuständig. Die Angelegenheit lässt sich 
jedoch nicht verzögern. Nach weiterer Beratung der Angelegen 
heit wird der Eile halber in Anwendung des § 26 der Landkreis 
ordnung anstelle des Kreistags 
beschlossen: 
1) Die im Stellenplan enthaltene gemeinsame Assistentenstelle 
für das Kreis- und Tuberkulosekrankenhaus Ochsenhausen zu 
streichen; 
im Stellenplan neu aufzunehmen 1 Assistentenstelle der Ver 
gütungsgruppe TO.A III für das Kreiskrankenhaus Ochsenhausen 
und 1 Assistentenstelle der Vergütungsgruppe TO.A III für 
das Tuberkulosekrankenhaus in Ochsenhausen. 
2) Die Verwaltung zu beauftragen, die Wiederbesetzung in der 
seitherigen Weise anzustreben. Solange die neugeschaffenen 
Assistentenstellen nur von einem Arzt besetzt sind, erhält 
rpQ 6 ^ 6 jl'l’ü 1 ' Tbine Person Dienstbezüge nach Vergütungsgruppe 
5) Vorstehende Änderungen des Stellenplanes sollen in Kraft 
treten ab dem Tage, von dem ah die Besetzung beider Stellen 
erfolgen kann. 
4) Solange nur 1 Stelle besetzt ist, ist die bisherige Kosten 
verteilung anzuwenden; dabei erhält der betreffende Assistenz 
arzt persönlich eine Vergütung nach Vergütungsgruppe TO.A II.
	        
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