Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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holt erfolgte tarifliche Herabsetzung der Arbeitszeit habe 
aus Mangel an dem zusätzlich erforderlichen Personal noch 
nicht in die Praxis ‘umgesetzt werden können; auch ein voller 
Ausgleich durch Überstundenvergütungen werde noch nicht ge 
währt. Die zur Herstellung des tariflichen Zustandes erfor 
derlichen Finanzmittel seien erheblich. Die bisherige Zu 
friedenheit des Personals sei ein glücklicher Umstand und 
bringe erhebliche Kostenersparnisse. Man müsse sich aber 
dabei im klaren sein, daß sich bei arbeitsrechtlichen_Streit 
fällen für die Verwaltung Schwierigkeiten ergeben könnten, 
die man besser nicht auf dem Prozeßwege, sondern allenfalls 
im Vergleichswege bereinigen sollte. Diese Situation erforde 
re aber auch eine gewisse entgegenkommende Einstellung bei 
einzelnen Sonderwünschen und eine etwas bewegliche Handhabung 
tariflicher und haushaltsrechtlicher Vorschriften. 
Der Kreisrat billigt die von der Krankenhausverwaltung 
vorgetragene Handhabung und ermächtigt sie auch weiterhin zur 
beweglichen Anpassung an die auftretenden Bedürfnisse. 
Störung des Kreiskrankenhauses Biberach durch lärm. 
Verschiedene Patienten des Kreiskrankenhauses Biberach, 
das Pflegepersonal und die Ärzte klagen über die Uachtruhe- 
störungen im Kreiskrankenhaus Biberach, die oftmals unbesonnen 
und fast mutwillig in den späten Abendstunden durch angetrunke 
ne Straßenpassanten hervorgerufen werden. Kreisrat Harsch be 
stätigt, daß solche Lärmszenen des öfteren, insbesondere am Wo 
chenende erfolgen. Es wird für angezeigt gehalten, daß die Lan 
despolizei mehr wie seither ihre Streifen in das Gebiet des 
Kreiskrankenhauses Biberach ausdehnt. Der Vorsitzende erklärt 
in diesem Zusammenhang, daß den Landräten ein Weisungsrecht an 
die Polizei gegeben sei und daß er mit Hilfe dieses Weisungs 
rechts und unter Bezugnahme auf die Auffassung des Kreisrats an 
die hiesige Landespolizei mit einer entsprechenden Aufforderung 
herantreten werde. Es wird 
beschlossen, 
den Vorsitzenden zu beauftragen, an die hiesige Landespolizei 
eine Weisung zu erteilen mit dem Ziel, Lärmbeeinträchtigungen 
des Kreiskrankenhauses Biberach in der Zukunft zu beseitigen.
	        
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