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holt erfolgte tarifliche Herabsetzung der Arbeitszeit habe
aus Mangel an dem zusätzlich erforderlichen Personal noch
nicht in die Praxis ‘umgesetzt werden können; auch ein voller
Ausgleich durch Überstundenvergütungen werde noch nicht ge
währt. Die zur Herstellung des tariflichen Zustandes erfor
derlichen Finanzmittel seien erheblich. Die bisherige Zu
friedenheit des Personals sei ein glücklicher Umstand und
bringe erhebliche Kostenersparnisse. Man müsse sich aber
dabei im klaren sein, daß sich bei arbeitsrechtlichen_Streit
fällen für die Verwaltung Schwierigkeiten ergeben könnten,
die man besser nicht auf dem Prozeßwege, sondern allenfalls
im Vergleichswege bereinigen sollte. Diese Situation erforde
re aber auch eine gewisse entgegenkommende Einstellung bei
einzelnen Sonderwünschen und eine etwas bewegliche Handhabung
tariflicher und haushaltsrechtlicher Vorschriften.
Der Kreisrat billigt die von der Krankenhausverwaltung
vorgetragene Handhabung und ermächtigt sie auch weiterhin zur
beweglichen Anpassung an die auftretenden Bedürfnisse.
Störung des Kreiskrankenhauses Biberach durch lärm.
Verschiedene Patienten des Kreiskrankenhauses Biberach,
das Pflegepersonal und die Ärzte klagen über die Uachtruhe-
störungen im Kreiskrankenhaus Biberach, die oftmals unbesonnen
und fast mutwillig in den späten Abendstunden durch angetrunke
ne Straßenpassanten hervorgerufen werden. Kreisrat Harsch be
stätigt, daß solche Lärmszenen des öfteren, insbesondere am Wo
chenende erfolgen. Es wird für angezeigt gehalten, daß die Lan
despolizei mehr wie seither ihre Streifen in das Gebiet des
Kreiskrankenhauses Biberach ausdehnt. Der Vorsitzende erklärt
in diesem Zusammenhang, daß den Landräten ein Weisungsrecht an
die Polizei gegeben sei und daß er mit Hilfe dieses Weisungs
rechts und unter Bezugnahme auf die Auffassung des Kreisrats an
die hiesige Landespolizei mit einer entsprechenden Aufforderung
herantreten werde. Es wird
beschlossen,
den Vorsitzenden zu beauftragen, an die hiesige Landespolizei
eine Weisung zu erteilen mit dem Ziel, Lärmbeeinträchtigungen
des Kreiskrankenhauses Biberach in der Zukunft zu beseitigen.