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§ 15
Einstellung eines Verwaltungskandidaten beim
Verwaltungsaktuariat IV.
Ein Harald Notz aus Dettingen hat darum nachgesucht,
auf 1.4.1957 beim Verwaltungsaktuariat IV in Erolzheim als
Verwaltungskandidat in die Lehre eintreten zu können. Das
Verwaltungsaktuariat IV hat dieses Gesuch befürwortet. Die
Voraussetzungen zur Einstellung eines Lehrlings liegen
vor, da im Frühjahr 1 Verwaltungskandidat wegen Beendigung
der Lehrzeit ausscheidet.
Es wird
beschlossen:
1) Den Verwaltungskandidaten Notz mit Wirkung vom 1.4.1957
an als Verwaltungskandidat einzustellen unter der Voraus
setzung, daß er die Zulassung zum Vorbereitungsdienst
für den gehobenen Verwaltungsdienst erhält.
2) Den Verwaltungskandidaten dem Verwaltungsaktuariat IV
zur Ausbildung zuzuweisen.
§ 14
Wiederbesetzung der Bauing. Stelle bei der
Kreisbaumeisterstelle Biberach.
Der Bauingenieur Stroh hat sein Dienstverhältnis mit
dem Landkreis Biberach auf 51.12.1956 gekündigt, da er zum
Kreisbaumeister in Sigmaringen gewählt wurde. Die Stelle
wurde zur Wiederbesetzung öffentlich ausgeschrieben. Ein
gingen 16 Bewerbungen. Die Prüfung der Bewerbungen hat aber
ergeben, daß sich die Mehrzahl für diese Bauingenieursteile
nicht eignen. 4 Bewerber wurden von der Verwaltung und der
Kreisbaumeisterstelle Biberach in die engere Wahl genommen
und zur persönlichen Aussprache vorgeladen. Einer der Be
werber hat nach Bekanntgabe der Anstellungsbedingungen seine
Bewerbung zurückgezogen. Zwei weitere von den in die engere
Wahl genommenen Bewerbern müssen nach Auffassung der Ver
waltung ebenfalls ausscheiden, da die persönliche Aussprache
ergab, daß hinsichtlich der grundsätzlich nicht zugelassenen
Nebenbeschäftigungen Schwierigkeiten mit Sicherheit zu er
warten sind. Von allen Bewerbern scheint der Bewerber Karl
Hagel aus Schemmerberg für die vorgesehene Stelle am geeig
netsten zu sein. Der Bewerber hat allerdings den Nachteil,
daß er diese Stelle erst auf 1.4.1957 antreten kann, da er
noch Student der Staatsbauschule Stuttgart ist und erst im
Frühjahr die Prüfung als Bauingenieur ablegen wird. Nach
Auffassung der Verwaltung und der Kreisbaumeisterstelle ist
aber dieser Nachteil leichter in Kauf zu nehmen, da nur die-