Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 16 
Kreispolizeiverordnungfür Rattenbekämpfung im 
Kreis Biberach. 
Das Landratsamt beabsichtigt, eine Kreispolizeiverord 
nung zur Rattenbekämpfung im Kreis Biberach in der Zeit vom 
1.12.56 - 15.1.1957 zu erlassen. Diese Kreispolizeiverordnung 
bedarf nach § 15 des Bolizeigesetzes der Zustimmung des 
Kreisrats. Der Entwurf der Polizeiverordnung wird im Wortlaut 
bekanntgegeben. 
Kreisrat Habrik stellt dazu fest, daß man nach seinen 
Feststellungen keine guten Erfahrungen mit solchen Verordnungen 
gemacht habe. Kreisrat Schilling hält dagegen eine einheit 
liche Bekämpfung für notwendig, wenn sie zum Erfolg führen soll. 
Diesen Ausführungen schliesst sich auch Kreisrat Hagel an. 
Nach Beratung wird gegen die Stimmen der Kreisräte 
Habrik und Handgretinger 
beschlossen, 
der Kreispolizeiverordnung zur Rattenbekämpfung im Kreis Bi 
berach in der Zeit vom 1.12.56 - 15.1.1957 zuzustimmen. 
§ 17 
Vertragsbeziehungen zwischen dem Landesversorgungsamt 
Baden-Württemberg und dem Tuberkulosekrankenhaus 
Ochsenhausen. 
Der zwischen dem Landesversorgungsamt Baden/Württem- 
berg und der Krankenhausverwaltung Biberach abgeschlossene 
Vertrag vom 14./22.2.1956 über die Beziehungen zwischen dem 
Landesversorgungsamt und dem Tuberkulosekrankenhaus Ochsen 
hausen ist vom Bundesminister für Arbeit nicht in vollem 
Umfange genehmigt worden. Das Verhandlungsergebnis über die 
endgültige Formulierung des Vertrags und die Einigung 
zwischen dem Landesversorgungsamt und der Krankenhausver 
waltung werden dem Kreisrat näher bekanntgegeben und erläu 
tert. 
Es wird 
beschlossen, 
die neue VertragsFassung bezüglich des Bettengeldes bei 
vorübergehender Verlegung oder Beurlaubung zu genehmigen.
	        
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