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oder anderen Veranstaltungen verbilligt. In der Regel
handelt es sich dabei um zwangsläufige, mit dem Amt des
Landrats verbundene spontane Anlässe. Laufende Beiträge
und vom Kreisrat verwilligte Einzelbeiträge an Vereine
oder sonstige Einrichtungen werden nicht aus Verfügungs
mitteln bestritten.
3) Imbisse und Erfrischungen für Sitzungsteilnehmer. Aus
lagen dieser Art sind nicht mit der Entschädigung nach
der Kreissatzung abgegoltenl
4) Es ist möglich, daß der Landrat aus Verfügungsmitteln
Beträge für Angelegenheiten verwilligt, für die eine Be
wirtschaftungsentscheidung des Kreisrats vorliegt, wenn
dies nach den besonderen Umständen geboten ist.
II. Auch für die Bewirtschaftung von Verfügungsmitteln gilt all
gemein der Grundsatz der Sparsamkeit. Der Landrat soll aber
als Repräsentant des Landkreises Biberach in der Lage sein,
in verantwortlicher Entscheidung über den ihm vom Kreistag
im Haushaltsplan bereitgestellten Verfügungsmittelbetrag ver
fügen zu können, ohne daß er durch zu eng gehaltene Auslegung
von Vorschriften in seiner Entscheidung behindert ist.
III. Der engeren Auffassung der Prüfungsanstalt wird nicht bei
getreten.
§ 25
Anerkennung der Bauabrechnung über den Ausbau der
Ortsdurchfahrt Unteressendorf.
Die Ortsdurchfahrt Unteressendorf im Zuge der Landstraße
II. Ordnung Winterstettenstadt - Unteressendorf ist seit ge
raumer Zeit fertiggestellt. Die Endabrechnung liegt vor. Die
Baumaßnahme -schließt mit einem Kostenaufwand von 53 996,70 DM
ab. Für diese Maßnahme standen 49 000 DM Planmittel zur Ver
fügung. Der Kostenvoranschlag wurde ebenfalls auf 49 000 DM fest
gesetzt und genehmigt. Es ergibt sich somit eine Überschreitung
von rund 5 000 DM. Sie ist darauf zurückzuführen, daß sich beim
Ausbau der Straße teilweise sehr schlechter Untergrund herausge
stellt hat, sodass insbesondere für die ProstSchutzmaßnahmen
größere Massen für Schotter und dergleichen notwendig wurden.
Die formelle Abnahme der Straße durch den Kreisrat ist noch
nicht erfolgt; sie wird aber in Bälde in Aussicht genommen.An
lässlich der Anerkennung der Endabrechnung ist auch Beschluß
über den Beteiligungsbeitrag der Gemeinde Unteressendorf zu fas
sen. Die Gemeinde hat sich gemäß den Bedingungen des Kreistags
vom 23.4.1953 bereiterklärt, einen 10 Aigen Beteiligungsbeitrag
zu bezahlen. Es wird einstimmig
beschlossen;
1) Die Bauabrechnung über die Baumaßnahme Ortsdurchfahrt Unter
essendorf anzuerkennen und die entstandene Kostenüberschreitung
zu genehmigen.
2) Den Beteiligungsbeitrag der Gemeinde Unteressendorf auf
5 400 DM festzusetzen.