Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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oder anderen Veranstaltungen verbilligt. In der Regel 
handelt es sich dabei um zwangsläufige, mit dem Amt des 
Landrats verbundene spontane Anlässe. Laufende Beiträge 
und vom Kreisrat verwilligte Einzelbeiträge an Vereine 
oder sonstige Einrichtungen werden nicht aus Verfügungs 
mitteln bestritten. 
3) Imbisse und Erfrischungen für Sitzungsteilnehmer. Aus 
lagen dieser Art sind nicht mit der Entschädigung nach 
der Kreissatzung abgegoltenl 
4) Es ist möglich, daß der Landrat aus Verfügungsmitteln 
Beträge für Angelegenheiten verwilligt, für die eine Be 
wirtschaftungsentscheidung des Kreisrats vorliegt, wenn 
dies nach den besonderen Umständen geboten ist. 
II. Auch für die Bewirtschaftung von Verfügungsmitteln gilt all 
gemein der Grundsatz der Sparsamkeit. Der Landrat soll aber 
als Repräsentant des Landkreises Biberach in der Lage sein, 
in verantwortlicher Entscheidung über den ihm vom Kreistag 
im Haushaltsplan bereitgestellten Verfügungsmittelbetrag ver 
fügen zu können, ohne daß er durch zu eng gehaltene Auslegung 
von Vorschriften in seiner Entscheidung behindert ist. 
III. Der engeren Auffassung der Prüfungsanstalt wird nicht bei 
getreten. 
§ 25 
Anerkennung der Bauabrechnung über den Ausbau der 
Ortsdurchfahrt Unteressendorf. 
Die Ortsdurchfahrt Unteressendorf im Zuge der Landstraße 
II. Ordnung Winterstettenstadt - Unteressendorf ist seit ge 
raumer Zeit fertiggestellt. Die Endabrechnung liegt vor. Die 
Baumaßnahme -schließt mit einem Kostenaufwand von 53 996,70 DM 
ab. Für diese Maßnahme standen 49 000 DM Planmittel zur Ver 
fügung. Der Kostenvoranschlag wurde ebenfalls auf 49 000 DM fest 
gesetzt und genehmigt. Es ergibt sich somit eine Überschreitung 
von rund 5 000 DM. Sie ist darauf zurückzuführen, daß sich beim 
Ausbau der Straße teilweise sehr schlechter Untergrund herausge 
stellt hat, sodass insbesondere für die ProstSchutzmaßnahmen 
größere Massen für Schotter und dergleichen notwendig wurden. 
Die formelle Abnahme der Straße durch den Kreisrat ist noch 
nicht erfolgt; sie wird aber in Bälde in Aussicht genommen.An 
lässlich der Anerkennung der Endabrechnung ist auch Beschluß 
über den Beteiligungsbeitrag der Gemeinde Unteressendorf zu fas 
sen. Die Gemeinde hat sich gemäß den Bedingungen des Kreistags 
vom 23.4.1953 bereiterklärt, einen 10 Aigen Beteiligungsbeitrag 
zu bezahlen. Es wird einstimmig 
beschlossen; 
1) Die Bauabrechnung über die Baumaßnahme Ortsdurchfahrt Unter 
essendorf anzuerkennen und die entstandene Kostenüberschreitung 
zu genehmigen. 
2) Den Beteiligungsbeitrag der Gemeinde Unteressendorf auf 
5 400 DM festzusetzen.
	        
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