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§ 26
Anerkennimfi der Bauabrechnung über den Ausbau der
Ortsdurchfahrt. Umnendorf.
Die Ortsdurchfahrt. Ummendorf im Zuge der Bandstraße
II. Ordnung Ummendorf - Häusern ist seit geraumer Zeit fertig
gestellt. Die Endabrechnung liegt vor. Die Baumaßnahme schließt
mit einem Kostenaufwand von 59 122,70 DM ab. Für diese Maßnahme
wurden 41 000 DM bereitgestellt. Die formelle Abnahme der Stras
se durch den Kreisrat ist noch nicht erfolgt; sie wird in Bälde
in Aussicht genommen. Anlässlich der Anerkennung der Endab
rechnung ist auch Beschluß über den Beteiligungsbetrag der Ge
meinde Ummendorf zu fassen. Die Gemeinde hat sich gemäß den
Bedingungen des Kreistags vom 25.4.1955 bereiterklärt, einen
10 Aigen Beteiligungsbeitrag zu bezahlen. Es wird einstimmig
beschlossen:
1) Die Bauabrechnung über die Baumaßnahme Ortsdurchfahrt
Ummendorf anzuerkennen.
2) Den Beteiligungsbeitrag der Gemeinde Ummendorf auf 10 A
der Ausbaukosten = 5 913,— DM festzusetzen.
§ 27
Anerkennung der Bauabrechnung über den Ausbau des
Mühlwegs in Biberach.
Die Straßenbauarbeiten ah der Landstraße II. Ordnung
zwischen Biberach und Einmündung in die Bundesstraße Ur.512
(Angermühlweg) sind seit geraumer Zeit fertiggestellt. Die
Endabrechnung liegt vor. Die Baumaßnahme schliesst mit einem
Kostenaufwand von 252 656,05 DM ab. Für diese Maßnahme stan
den 259 000 DM Planmittel zur Verfügung. Der Kostenvoran
schlag hatte 250 000 DM betragen, wovon 70 000 DM auf den
Landkreis endgültig■entfallen und 180 000 DM von der Stadt
Biberach zu ersetzen sind. Bei der endgültigen Bauabrechnung
entfallen 70 646,66 DM auf den Landkreis. Der Rest ist von
der Stadt Biberach zu ersetzen. Die formelle Abnahme der
Straße durch den Kreisrat ist noch nicht erfolgt; sie wird
aber in Bälde in Aussicht genommen.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
1) Die Bauabrechnung über die Baumaßnahme am Angermühlweg
in Biberach anzuerkennen.
2) Den Anteil des Landkreises Biberach an den Baukosten auf
70 646,66 DM anzuerkennen.