Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 26 
Anerkennimfi der Bauabrechnung über den Ausbau der 
Ortsdurchfahrt. Umnendorf. 
Die Ortsdurchfahrt. Ummendorf im Zuge der Bandstraße 
II. Ordnung Ummendorf - Häusern ist seit geraumer Zeit fertig 
gestellt. Die Endabrechnung liegt vor. Die Baumaßnahme schließt 
mit einem Kostenaufwand von 59 122,70 DM ab. Für diese Maßnahme 
wurden 41 000 DM bereitgestellt. Die formelle Abnahme der Stras 
se durch den Kreisrat ist noch nicht erfolgt; sie wird in Bälde 
in Aussicht genommen. Anlässlich der Anerkennung der Endab 
rechnung ist auch Beschluß über den Beteiligungsbetrag der Ge 
meinde Ummendorf zu fassen. Die Gemeinde hat sich gemäß den 
Bedingungen des Kreistags vom 25.4.1955 bereiterklärt, einen 
10 Aigen Beteiligungsbeitrag zu bezahlen. Es wird einstimmig 
beschlossen: 
1) Die Bauabrechnung über die Baumaßnahme Ortsdurchfahrt 
Ummendorf anzuerkennen. 
2) Den Beteiligungsbeitrag der Gemeinde Ummendorf auf 10 A 
der Ausbaukosten = 5 913,— DM festzusetzen. 
§ 27 
Anerkennung der Bauabrechnung über den Ausbau des 
Mühlwegs in Biberach. 
Die Straßenbauarbeiten ah der Landstraße II. Ordnung 
zwischen Biberach und Einmündung in die Bundesstraße Ur.512 
(Angermühlweg) sind seit geraumer Zeit fertiggestellt. Die 
Endabrechnung liegt vor. Die Baumaßnahme schliesst mit einem 
Kostenaufwand von 252 656,05 DM ab. Für diese Maßnahme stan 
den 259 000 DM Planmittel zur Verfügung. Der Kostenvoran 
schlag hatte 250 000 DM betragen, wovon 70 000 DM auf den 
Landkreis endgültig■entfallen und 180 000 DM von der Stadt 
Biberach zu ersetzen sind. Bei der endgültigen Bauabrechnung 
entfallen 70 646,66 DM auf den Landkreis. Der Rest ist von 
der Stadt Biberach zu ersetzen. Die formelle Abnahme der 
Straße durch den Kreisrat ist noch nicht erfolgt; sie wird 
aber in Bälde in Aussicht genommen. 
Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen: 
1) Die Bauabrechnung über die Baumaßnahme am Angermühlweg 
in Biberach anzuerkennen. 
2) Den Anteil des Landkreises Biberach an den Baukosten auf 
70 646,66 DM anzuerkennen.
	        
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