Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 28 
Anerkennung der Bauabrechnung über den Ausbau der 
Ortsdurchfahrt Edelbeuren I. Teil« 
Die Ortsdurchfahrt Edelbeuren im Zuge der Landstraße 
II. Ordnung Edelbeuren - Gutenzell I. Bauabschnitt ist seit 
geraumer Zeit fertiggestellt. Die Endabrechnung liegt vor. 
Die Baumaßnahme schliesst mit einem Kostenaufwand von 
94 527,02 DM ab. Bür diese Maßnahme standen 98 000 DM Plan 
mittel zur Verfügung. Die-formelle Abnahme der Straße durch 
den Kreisrat ist am 10.7.1956 ohne Beanstandung erfolgt. An 
lässlich der Anerkennung der Abrechnung ist auch Beschluß 
über den Beteiligungsbeitrag der Gemeinde Erolzheim zu fassen. 
Die Gemeinde hat sich gemäß den Bedingungen des Kreistags vom 
23.4.1955 bereit erklärt, einen 10 Aigen Beteiligungsbeitrag 
zu bezahlen. Es wird einstimmig 
beschlossen: 
1) Die Bauabrechnung über/lie Baumaßnahme Ortsdurchfahrt 
Edelbeuren I. Bauabschnitt anzuerkennen. 
2) Den Beteiligungsbeitrag der Gemeinde Erolzheim auf 10 A 
der Ausbaukosten = 9 455 DM festzusetzen. 
§ 29 
Abrechnung des Straßenbauprogramms 1955. 
Es wird auf den Kreisratsbeschluß vom 10.7.1956 - § 15 - 
im Vortrag Bezug genommen. Die Verwaltung gibt die Abrechnung 
des Straßenbauprogramms 1955 bekannt. Hienach wird über die 
Abrechnung folgender 
Beschluß' 
gefasst: 
1) Die mit Kreisratsbeschluß vom 10.7.1956 unter Abschnitt I 
Ziffer 1-8 gebildeten Haushaltsreste aus dem Straßenbau 
programm 1955.werden aufrecht erhalten. 
2) Der Abschnitt II des Beschlusses vom 10.7.1956 wird aufge 
hoben; aus dem Plansatz für die Strecke Aufhofen-Alber- 
weiler wird ein Haushaltsrest von 100000 DM in das Rech 
nungsjahr 1956 vorgetragen. 
5) Folgende Straßenbaumaßnahmen des Rechnungsjahres 1955 wer 
den in der Rechnung 1955 wie folgt verausgabt:
	        
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