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§ 28
Anerkennung der Bauabrechnung über den Ausbau der
Ortsdurchfahrt Edelbeuren I. Teil«
Die Ortsdurchfahrt Edelbeuren im Zuge der Landstraße
II. Ordnung Edelbeuren - Gutenzell I. Bauabschnitt ist seit
geraumer Zeit fertiggestellt. Die Endabrechnung liegt vor.
Die Baumaßnahme schliesst mit einem Kostenaufwand von
94 527,02 DM ab. Bür diese Maßnahme standen 98 000 DM Plan
mittel zur Verfügung. Die-formelle Abnahme der Straße durch
den Kreisrat ist am 10.7.1956 ohne Beanstandung erfolgt. An
lässlich der Anerkennung der Abrechnung ist auch Beschluß
über den Beteiligungsbeitrag der Gemeinde Erolzheim zu fassen.
Die Gemeinde hat sich gemäß den Bedingungen des Kreistags vom
23.4.1955 bereit erklärt, einen 10 Aigen Beteiligungsbeitrag
zu bezahlen. Es wird einstimmig
beschlossen:
1) Die Bauabrechnung über/lie Baumaßnahme Ortsdurchfahrt
Edelbeuren I. Bauabschnitt anzuerkennen.
2) Den Beteiligungsbeitrag der Gemeinde Erolzheim auf 10 A
der Ausbaukosten = 9 455 DM festzusetzen.
§ 29
Abrechnung des Straßenbauprogramms 1955.
Es wird auf den Kreisratsbeschluß vom 10.7.1956 - § 15 -
im Vortrag Bezug genommen. Die Verwaltung gibt die Abrechnung
des Straßenbauprogramms 1955 bekannt. Hienach wird über die
Abrechnung folgender
Beschluß'
gefasst:
1) Die mit Kreisratsbeschluß vom 10.7.1956 unter Abschnitt I
Ziffer 1-8 gebildeten Haushaltsreste aus dem Straßenbau
programm 1955.werden aufrecht erhalten.
2) Der Abschnitt II des Beschlusses vom 10.7.1956 wird aufge
hoben; aus dem Plansatz für die Strecke Aufhofen-Alber-
weiler wird ein Haushaltsrest von 100000 DM in das Rech
nungsjahr 1956 vorgetragen.
5) Folgende Straßenbaumaßnahmen des Rechnungsjahres 1955 wer
den in der Rechnung 1955 wie folgt verausgabt: