Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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Diese Bawnaßnahmen sind, gegenseitig deckungsfähig. Die nach 
dieser Abrechnung nicht benötigten Mittel gelten als er 
spart und werden Res-tmittel. 
Planmittel 
DM 
J st 
DM 
Haushaltsrest 
DM 
Aufhofen-Alberweiler 
140 000 
38 170,85 
100 000 
Mühlweg Biberach 
259 000 
252 656,03 
— 
OD.Äpfingen II.Teil 
62 000 
61 981,81 
— 
OD.Winterstettenstadt 
129 000 
105 153,55 
— 
OD.Unteressendorf 
49 000 
53 996,70 
— 
OD.Edelbeuren I.Teil 
98 000 
94 527,02 
— 
OD. Ummendorf 
20 000 
39 122,70 
— 
Winterstettenstadt- 
Wattenweiler 
4 000 
7 709,05 
— 
761 000 
653 317,71 
100 000 
§ 30 
Neubau der Brücke über die korrigierte Riß im 
Zuge der Landstraße II. Ordnung Bangen 
schemmern - Apfingen. 
Der Kreisrat wird einleitend nochmals über den Beschluß 
des Kreisrats vom 3.10.1936 in dieser Sache informiert. Wei 
ter wird ihm das Ergebnis der Besprechung zwischen der Ver 
waltung, dem Straßenbauamt Riedlingen, dem Wasserwirtschafts 
amt Riedlingen und dem Bürgermeisteramt Langenschemmern vom 
19.10.1956 bekanntgegeben. Hienach ist das Wasserwirtschafts 
amt Riedlingen bereit, dem Landkreis Biberach als Bauträger 
für diese Rißbrücke einen Beitrag von 35 000 DM zur Verfügung 
zu stellen. An diesem Betrag ist die G-emeinde Langenschemmern 
mit einem Anteil von 20 = 7 000 DM beteiligt. Nach den Be ¬ 
rechnungen des Straßenbauamts Riedlingen würden jedoch die 
Kosten für eine Verlegung der alten Holzbrücke nur 12 500 DM 
betragen und der Anteil der Gemeinde Langenschemmern hieran 
ebenfalls 20 = 2 500 DM. Die Auffassung der Gemeinde 
Langenschemmern, daß ihr die Mehrkosten für die teurere 
Brücke nicht zugemutet werden können, ist nach Auffassung 
der Verwaltung nicht unbillig. Es kann sich deshalb auch um 
keine Beitragsbewilligung an die Gemeinde Langenschemmern han 
deln, sondern nur um die Festsetzung des Betrags, den die Ge 
meinde Langenschemmern auf Grund der Rißkorrektion und den 
unabwendbar notwendig werdenden Brückenverlegungsarbeiten an 
den Landkreis zu entrichten hat. Nach Beratung wird 
beschlossen: 
1) Den Beitrag des Wasserwirtschaftsamts von 35 000 DM anzu 
erkennen und das Vorhaben nunmehr auszuführen.
	        
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