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Diese Bawnaßnahmen sind, gegenseitig deckungsfähig. Die nach
dieser Abrechnung nicht benötigten Mittel gelten als er
spart und werden Res-tmittel.
Planmittel
DM
J st
DM
Haushaltsrest
DM
Aufhofen-Alberweiler
140 000
38 170,85
100 000
Mühlweg Biberach
259 000
252 656,03
—
OD.Äpfingen II.Teil
62 000
61 981,81
—
OD.Winterstettenstadt
129 000
105 153,55
—
OD.Unteressendorf
49 000
53 996,70
—
OD.Edelbeuren I.Teil
98 000
94 527,02
—
OD. Ummendorf
20 000
39 122,70
—
Winterstettenstadt-
Wattenweiler
4 000
7 709,05
—
761 000
653 317,71
100 000
§ 30
Neubau der Brücke über die korrigierte Riß im
Zuge der Landstraße II. Ordnung Bangen
schemmern - Apfingen.
Der Kreisrat wird einleitend nochmals über den Beschluß
des Kreisrats vom 3.10.1936 in dieser Sache informiert. Wei
ter wird ihm das Ergebnis der Besprechung zwischen der Ver
waltung, dem Straßenbauamt Riedlingen, dem Wasserwirtschafts
amt Riedlingen und dem Bürgermeisteramt Langenschemmern vom
19.10.1956 bekanntgegeben. Hienach ist das Wasserwirtschafts
amt Riedlingen bereit, dem Landkreis Biberach als Bauträger
für diese Rißbrücke einen Beitrag von 35 000 DM zur Verfügung
zu stellen. An diesem Betrag ist die G-emeinde Langenschemmern
mit einem Anteil von 20 = 7 000 DM beteiligt. Nach den Be ¬
rechnungen des Straßenbauamts Riedlingen würden jedoch die
Kosten für eine Verlegung der alten Holzbrücke nur 12 500 DM
betragen und der Anteil der Gemeinde Langenschemmern hieran
ebenfalls 20 = 2 500 DM. Die Auffassung der Gemeinde
Langenschemmern, daß ihr die Mehrkosten für die teurere
Brücke nicht zugemutet werden können, ist nach Auffassung
der Verwaltung nicht unbillig. Es kann sich deshalb auch um
keine Beitragsbewilligung an die Gemeinde Langenschemmern han
deln, sondern nur um die Festsetzung des Betrags, den die Ge
meinde Langenschemmern auf Grund der Rißkorrektion und den
unabwendbar notwendig werdenden Brückenverlegungsarbeiten an
den Landkreis zu entrichten hat. Nach Beratung wird
beschlossen:
1) Den Beitrag des Wasserwirtschaftsamts von 35 000 DM anzu
erkennen und das Vorhaben nunmehr auszuführen.