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2) Am Anteil der Gemeinde Langenschemmern zu diesem Beitrag
den 2 500 DM übersteigenden Betrag der Gemeinde zurückzu
vergüten. Der Anteil des Wasser-wirtschaftsamts ohne ^e-
meindeanteil soll 28 000 DM, der Gemeindebeitrag 2 500 DM
und der Gesamtbeitrag also 50 500 DM betragen.
§ 51
Werbungskosten.
Der Vorsitzende führt aus, daß die "Kommunal-politischen
Blätter" ihre nächste Dummer Oberschwaben widme. Die Behör
den OberSchwabens hätten dabei Gelegenheit, in dieser Zeit
schrift Werbeannoncen aufzugeben. Die Preise werden vorge
tragen; sie sind verhältnismäßig hoch. Dach kurzer Beratung
wird
beschlossen,
von der Aufnahme einer Anzeige Abstand zu nehmen.
§ 32
Oberschwäbischer Kunstpreis.
Am oberschwäbisehen Kunstpreis haben sich in der Ver
gangenheit 5 Landkreise mit einem Beitrag von je 2 000 DM
beteiligt. Erstmals im vergangenen Jahr hat auch der Land
kreis wieder einen Beitrag von 2 000 DM zur Verfügung ge
stellt. Es ist nun zu entscheiden, ob auch in diesem Jahr
wieder Mittel bereitgestellt werden sollen. Im Haushalts
plan ist ein entsprechender Beitrag nicht vorgesehen.
Nach kurzer Beratung wird
beschlossen?
1) Für den Oberschwäbischen Kunstpreis einen Beitrag von
2 000 DM bereitzustellen.
2) Die dadurch entstehende überplanmässige Ausgabe aus
Verstärkungsmitteln abzudecken.