Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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2) Am Anteil der Gemeinde Langenschemmern zu diesem Beitrag 
den 2 500 DM übersteigenden Betrag der Gemeinde zurückzu 
vergüten. Der Anteil des Wasser-wirtschaftsamts ohne ^e- 
meindeanteil soll 28 000 DM, der Gemeindebeitrag 2 500 DM 
und der Gesamtbeitrag also 50 500 DM betragen. 
§ 51 
Werbungskosten. 
Der Vorsitzende führt aus, daß die "Kommunal-politischen 
Blätter" ihre nächste Dummer Oberschwaben widme. Die Behör 
den OberSchwabens hätten dabei Gelegenheit, in dieser Zeit 
schrift Werbeannoncen aufzugeben. Die Preise werden vorge 
tragen; sie sind verhältnismäßig hoch. Dach kurzer Beratung 
wird 
beschlossen, 
von der Aufnahme einer Anzeige Abstand zu nehmen. 
§ 32 
Oberschwäbischer Kunstpreis. 
Am oberschwäbisehen Kunstpreis haben sich in der Ver 
gangenheit 5 Landkreise mit einem Beitrag von je 2 000 DM 
beteiligt. Erstmals im vergangenen Jahr hat auch der Land 
kreis wieder einen Beitrag von 2 000 DM zur Verfügung ge 
stellt. Es ist nun zu entscheiden, ob auch in diesem Jahr 
wieder Mittel bereitgestellt werden sollen. Im Haushalts 
plan ist ein entsprechender Beitrag nicht vorgesehen. 
Nach kurzer Beratung wird 
beschlossen? 
1) Für den Oberschwäbischen Kunstpreis einen Beitrag von 
2 000 DM bereitzustellen. 
2) Die dadurch entstehende überplanmässige Ausgabe aus 
Verstärkungsmitteln abzudecken.
	        
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