Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 34 
Ernennung des Kreisbaumeisters Spiels zum Beamten 
auf Lebenszeit u.Verbesserung seines Besoldungs 
dienstalters . 
Kreisbaumeister Spiels wurde im Jahre 1949 zum Kreis 
baumeister unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Wider 
ruf ernannt. Spätestens nach Ablauf von 6 Jahren wäre darü 
ber Beschluß zu fassen, ob seine Berufung zum Beamten auf 
Lebenszeit erfolgen kann. Im anderen Falle wäre er zu ent 
lassen. Spiels ist 61 Jahre alt. Er hat sich als Kreisbau 
meister gut eingearbeitet, sodass nach Auffassung der Ver 
waltung eine Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit erfolgen 
sollte. 
Jn diesem Zusammenhang empfiehlt Kreisrat Hagel die 
Frage zu prüfen, ob eine Beförderung des Kreisbaumeisters 
Spiels nach der Besoldungsgruppe A 3 b nicht angemessen 
wäre. Nach einer Erhebung, die ihm von Kreisbaumeister 
Spiels zugegangen sei, würden sich die meisten Kreisbau— 
meister in dieser Besoldungsgruppe befinden. Hiezu wird 
seitens der Verwaltung festgestell't, daß nach der Stellen 
satzung im Kreis Biberach nur die Stelle des Kreisbaumeisters 
in Biberach wegen ihrer größeren Bedeutung der Besoldungs 
gruppe A 3 b angehöre und daß die beiden Stellen in A 4 b 1 
gleich behandelt werden sollten. Jn verschiedenen Kreisen 
gehören allerdings mehrere Kreisbaumeister der Besoldungs 
gruppe A 3 b an. Es handle sich dabei aber bei den Zweit 
stellen in aller Rqgel nur um persönliche Vorrückungen. 
Lie Voraussetzungen zu einer persönlichen Vorrückung sind 
aber bei Kreisbaumeister Spiels nicht gegeben, da er die 
Endstufe seiner Besoldungsgruppe noch nicht erreicht hat. 
Kreisrat Hagel, unterstützt von Kreisrat Handgre- 
tinger, empfiehlt dann wenigstens das Besoldungsdienst 
alter des Kreisbaumeisters Spiels zu verbessern, da dies 
rechtlich möglich sein dürfte. Die Verwaltung führt hiezu 
aus, daß man in diesem Zusammenhang die Angelegenheit grund 
sätzlich betrachten müsse. Bei der Anstellung des Kreisbau 
meisters Spiels im Jahre 1949 sei durch Kreistagsbeschluß 
als integrierender Bestandteil der Anstellungsbedingungen 
festgelegt worden, daß im Falle Spiels Vordienstzeiten 
nicht angerechnet werden. Es sei auch darauf hinzuweisen, 
daß Spiels beim Stellenantritt mehr als 50 Jahre alt war 
und deshalb der Landkreis als Dienstherr zur Pensions 
kassenumlage einen 40 Aigen Alterszuschlag zu bezahlen 
habe. Wenn auch grundsätzlich zu Fragen hinsichtlich des 
Besoldungsdienstalters der Kreisrat zuständig sei, so müße 
doch diese damalige Entscheidung des Kreistags mindestens 
in die Beratung einbezogen werden. Die Verwaltung würde 
es durchaus begrüßen, wenn das Besoldungsdienstalter des 
Beamten nachträglich noch verbessert werde.
	        
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