Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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Nach längerer Beratung wird schliesslich 
Beschiessen, 
an den Kreistag den Antrag zu stellen: 
1) Kreishaumeister Spiels zum Beamten auf Lebenszeit zu 
ernennen. 
2) In Abweichung von dem Kreistagsbeschluß vom 14.7.1949 
das Besoldungsdienstalter des Kreisbaumeisters Spiels 
um 4 Jahre durch Anrechnung von anrechnungsfähigen 
Vordienstzeiten zu verbessern. 
§ 35 
Ernennung der Verwaltungsaktuare zu Beamten auf 
Lebenszeit. 
Nach dem Gemeinde- und Kreisrecht, das bis zum 31.3. 
1956 in Geltung war, konnten die Verwaltungsaktuare - jetzt 
gemeinsame Fachbeamte — nur zu Beamten auf Zeit ernannt 
werden. Die Verwaltungsaktuare Schick, Schmid , Huber und 
Rißler wurden am 12.2.1949 zu Zeitbeamten auf 10 Jahre er 
nannt, der Verwaltungsaktuar (Verwaltungsamtmann) Müller 
am 1.7.1953 ebenfalls auf 10 Jahre. Nachdem das neue Gemeinde- 
und Kreisrecht es zulässt, nunmehr die gemeinsamen Fachbeamten 
auch zu Beamten auf Lebenszeit zu ernennen, erscheint es nach 
Auffassung der Verwaltung angezeigt, nunmehr der rechtlichen 
zulässigen Möglichkeit Rechnung zu tragen und die sämtlichen 
gemeinsamen Fachbeamten des Landkreises Biberach zu Beamten 
auf Lebenszeit zu ernennen, zumal sie durchweg älter als 50 
Jahre sind. Nach Beratung wird 
beschlossen, 
an den Kreistag den Antrag zu stellen, die gemeinsamen Fach 
beamten Huber, Mißler, Müller, Schick und Schmid zu Beamten 
auf Lebenszeit zu ernennen.
	        
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