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Nach längerer Beratung wird schliesslich
Beschiessen,
an den Kreistag den Antrag zu stellen:
1) Kreishaumeister Spiels zum Beamten auf Lebenszeit zu
ernennen.
2) In Abweichung von dem Kreistagsbeschluß vom 14.7.1949
das Besoldungsdienstalter des Kreisbaumeisters Spiels
um 4 Jahre durch Anrechnung von anrechnungsfähigen
Vordienstzeiten zu verbessern.
§ 35
Ernennung der Verwaltungsaktuare zu Beamten auf
Lebenszeit.
Nach dem Gemeinde- und Kreisrecht, das bis zum 31.3.
1956 in Geltung war, konnten die Verwaltungsaktuare - jetzt
gemeinsame Fachbeamte — nur zu Beamten auf Zeit ernannt
werden. Die Verwaltungsaktuare Schick, Schmid , Huber und
Rißler wurden am 12.2.1949 zu Zeitbeamten auf 10 Jahre er
nannt, der Verwaltungsaktuar (Verwaltungsamtmann) Müller
am 1.7.1953 ebenfalls auf 10 Jahre. Nachdem das neue Gemeinde-
und Kreisrecht es zulässt, nunmehr die gemeinsamen Fachbeamten
auch zu Beamten auf Lebenszeit zu ernennen, erscheint es nach
Auffassung der Verwaltung angezeigt, nunmehr der rechtlichen
zulässigen Möglichkeit Rechnung zu tragen und die sämtlichen
gemeinsamen Fachbeamten des Landkreises Biberach zu Beamten
auf Lebenszeit zu ernennen, zumal sie durchweg älter als 50
Jahre sind. Nach Beratung wird
beschlossen,
an den Kreistag den Antrag zu stellen, die gemeinsamen Fach
beamten Huber, Mißler, Müller, Schick und Schmid zu Beamten
auf Lebenszeit zu ernennen.