Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 36 
Ernennung des Kreispflegers zum Beamten auf 
Lebenszeit. 
Nach, dem bis zum 1. April 1956 in Geltung befind 
lichen Kreisrecht konnte der Kreispfleger (früher Kreis 
amtmann) nur zum Beamten auf Zeit bestellt werden. Die neue 
Kreisordnung lässt eine Anstellung zum Beamten auf Lebens 
zeit zu. Sämtliche Kreispfleger in Nordwürttemberg und fast 
alle Kreispfleger des Regierungsbezirks Südwürttemberg/Hohen- 
zollern sind Beamte auf Lebenszeit. Auch Kreisamtsrat Rack 
war beim Landkreis Biberach als Kreisoberinspektor Beamter 
auf Lebenszeit und konnte nur aus gesetzlichen Gründen in 
seiner Eigenschaft als Kreisamtmann nicht mehr zum Beamten 
auf Lebenszeit ernannt werden. Nachdem jetzt die gesetzlichen 
Voraussetzungen hiezu gegeben sind, wird die Frage seiner 
Anstellung auf Lebenszeit beraten. Nach Beratung wird auf 
Antrag des Vorsitzenden 
beschlossen, 
an den Kreistag den Antrag zu stellen, Kreisamtsrat Rack 
wieder zum Beamten auf Lebenszeit zu ernennen. 
§ 37 
Persönliche Vorrückung des Verwaltungsaktuars Schick. 
Der im 60. Lebensjahr stehende Verwaltungsaktuar Schick 
gehört stellenplanmäßig der Besoldungsgruppe A 4 b 1 an. Er 
befindet sich seit Jahren in der Endstufe seiner Besoldungs 
gruppe. Die Voraussetzungen zur persönlichen Vorrückung nach 
der Besoldungsgruppe A 3 b sind förmlich und sachlich gegeben, 
zumal Verwaltungsaktuar Schick die ihm übertragenen Aufgaben 
als Verwaltungsaktuar seither ordnungsgemäß erledigt hat. Es 
war schon bisher Übung, daß Verwaltungsaktuare der Besoldungs 
gruppe A 4 b 1 beim Vorliegen der Voraussetzungen persönlich 
in die Besoldungsgruppe A 3 b eingewiesen wurden. 
In diesem Zusammenhang wird die Angelegenheit grund 
sätzlich beraten. Der Kröisrat kommt dabei zu der einheit 
lichen Meinung, daß die persönliche Vorrückung bei den Ver 
waltungsaktuaren in Erwägung gezogen werden sollte. Grundsätz 
lich soll die persönliche Vorrückung bei einem Alter von etwa 
60 Jahren eingereicht werden. 
Es wird 
beschlossen, 
an den Kreistag den Antrag zu stellen, den Verwaltungsaktuar 
Schick persönlich nach Besoldungsgruppe A 3 b zu befördern.
	        
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