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§ 36
Ernennung des Kreispflegers zum Beamten auf
Lebenszeit.
Nach, dem bis zum 1. April 1956 in Geltung befind
lichen Kreisrecht konnte der Kreispfleger (früher Kreis
amtmann) nur zum Beamten auf Zeit bestellt werden. Die neue
Kreisordnung lässt eine Anstellung zum Beamten auf Lebens
zeit zu. Sämtliche Kreispfleger in Nordwürttemberg und fast
alle Kreispfleger des Regierungsbezirks Südwürttemberg/Hohen-
zollern sind Beamte auf Lebenszeit. Auch Kreisamtsrat Rack
war beim Landkreis Biberach als Kreisoberinspektor Beamter
auf Lebenszeit und konnte nur aus gesetzlichen Gründen in
seiner Eigenschaft als Kreisamtmann nicht mehr zum Beamten
auf Lebenszeit ernannt werden. Nachdem jetzt die gesetzlichen
Voraussetzungen hiezu gegeben sind, wird die Frage seiner
Anstellung auf Lebenszeit beraten. Nach Beratung wird auf
Antrag des Vorsitzenden
beschlossen,
an den Kreistag den Antrag zu stellen, Kreisamtsrat Rack
wieder zum Beamten auf Lebenszeit zu ernennen.
§ 37
Persönliche Vorrückung des Verwaltungsaktuars Schick.
Der im 60. Lebensjahr stehende Verwaltungsaktuar Schick
gehört stellenplanmäßig der Besoldungsgruppe A 4 b 1 an. Er
befindet sich seit Jahren in der Endstufe seiner Besoldungs
gruppe. Die Voraussetzungen zur persönlichen Vorrückung nach
der Besoldungsgruppe A 3 b sind förmlich und sachlich gegeben,
zumal Verwaltungsaktuar Schick die ihm übertragenen Aufgaben
als Verwaltungsaktuar seither ordnungsgemäß erledigt hat. Es
war schon bisher Übung, daß Verwaltungsaktuare der Besoldungs
gruppe A 4 b 1 beim Vorliegen der Voraussetzungen persönlich
in die Besoldungsgruppe A 3 b eingewiesen wurden.
In diesem Zusammenhang wird die Angelegenheit grund
sätzlich beraten. Der Kröisrat kommt dabei zu der einheit
lichen Meinung, daß die persönliche Vorrückung bei den Ver
waltungsaktuaren in Erwägung gezogen werden sollte. Grundsätz
lich soll die persönliche Vorrückung bei einem Alter von etwa
60 Jahren eingereicht werden.
Es wird
beschlossen,
an den Kreistag den Antrag zu stellen, den Verwaltungsaktuar
Schick persönlich nach Besoldungsgruppe A 3 b zu befördern.