5
§ 5
Gebührenabrechnuiig für die Anfertigung der statischen.
Berechnung und der zugehörigen AusführungsZeichnung
für das Wirtschafts- und Personalgebäude beim Kreis-
krankenhaus Biberach»
Die vorläufige Gebührenabrechnung des beauftragten In
genieurbüros Bahrn, Laupheim, wird vorgetragen. Nach kurzer
Beratung wird
beschlossen,
die vorgeprüfte vorläufige Kostenabrechnung des Ingenieur
büros Bahrn Laupheim im Endbetrag von 10 203,14- DM anzuer
kennen.
§ 6
Schuldaufnahme bei der Zusatzversorgungskasse Reut
lingen zur Mitfinanzierung des Wirtschafts- und Per-
s-onalgebäudes beim Kreiskrankenhaus Biberach.
Die HaushaltsSatzung und der Haushaltsplan für das
Rechnungsjahr 1956 sieht anlässlich der nrStellung eines
Wirtschafts- und Personalgebäudes beim Kreiskrankenhaus Bi
berach eine Schuldaufnahme in Höhe von 975 000 DM vor.
Durch Verhandlungen mit der Zusatzversorgungskasse in Reut
lingen ist es gelungen, eine Darlehenszusage über 200 000 DM
zur Mitfinanzierung dieses ao-Bauvorhabens zu erhalten. Da
die Zusatzversorgungskasse in Kürze vom Darlehensnehmer eine
entsprechende Erklärung, insbesondere aucn über den Aus—
Zahlungstermin ■wünscht, ist eine Entscheidung des Kreisrats
notwendig. Die Darlehensbedingungen werden,vorgetragen. Der
Zinssatz beträgt 6 1/4 Die Tilgung hat in 10 gleichblei
benden Jahresraten zu erfolgen. Nach Auffassung der Ver
waltung genügt die Inanspruchnahme dieses Darlehens auf
1. Juni 195?.
Bei der Beratung kommt seitens aer Kreisrate zum
Ausdruck, daß die Schuldaufnahmebedingungen unter Berück
sichtigung der augenblicklichen Kapitalmarktlage ausseror
dentlich günstig sind.
Es wird daher einstimmig
beschlossen:
1) Die Schuldaufnahme bei der Zusatzversorgungskasse Reut
lingen in Höhe von 200 000 DM zu den angebotenen Dar
lehensbedingungen zu genehmigen,
2) den Darlehensaufnähmetermin auf 1. Juni 1957 festzu
legen.