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§ 7
Beitrag an das. Deutsche Rote Kreuz, Kreisverein Biberach.
Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverein Biberach, hatte
bis zum Rechnungsjahr 1954 einen Jahresbeitrag von 240 DM er
halten. Erstmals im Jahre 1955 wurden durch besonderen Be
schluss 1 200 DM bereitgestellt. Auch im Haushaltsplan 1956
sind 1 200,— DM Mittel als Beitrag bereitgestellt worden.
In Anbetracht der Eörderungswürdigkeit des Deutschen Roten
Kreuzes wird nach Beratung einstimmig
beschlossen,
dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverein Biberach, mit Wirkung
vom Rechnungsjahr 1956 an bis auf weiteres alljährlich einen
Beitrag in Höhe von 1 200 DM zu verwilligen.
§ 8
Verwilligung eines Beitrags zur Ungarnhilfe.
Vom Vorsitzenden und aus der Mitte des Kreisrats wird
angeregt, in Anbetracht der ausserordentlichen Not, die über
das Land Ungarn gekommen ist, den zuständigen Stellen einen
Geldbetrag zur Hilfeleistung zur Verfügung zu stellen. Die
Kfeisräte Schilling und Hagel sprechen sich für eine Beitrags-
verwilligung in Höhe von 1000 DM aus, wobei auf die Verteilung
dieses Geldes durch die zuständigen Stellen kein Einfluss ge
nommen werden soll. Kreisrat Dobler ist dagegen der Auffassung,
man sollte den bereitzustellenden Betrag zurückhalten und
später im Kreis selbst bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus
Ungarn verwenden. Schliesslich einigt sich der Kreisrat darauf,
zunächst einen geringeren Betrag ohne besondere Bindung als
Ungarnhilfe dem Roten Kreuz zur Verfügung zu stellen und sich
die Entscheidung zu einet* Unterstützung für Ungarnflüchtlinge,
die im Kreis Aufnahme finden, vorzubehalten.
Es wird einstimmig
beschlossen;
1) Dem Deutschen Roten Kreuz einen Beitrag in Höhe von 500 DM
mit der Zweckbindung "Ungarnhilfe 11 zur Verfügung zu stellen,
2) die ausserplanmässige Ausgabe aus Verstärkungsmitteln abzu
decken.