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3) die Verwaltung zu ermächtigen, für das nach dem Stichtag
eingestellte Hauspersonal angemessene T ,7eihnachtsZuwendungen
festzusetzen,
4) die üblichen Zuwendungen an die Hausgeistlichen wie im
Vorjahr zu gewähren.
§ 11
Beitrag für das Wielandgymnasium Biberach.
Das Wielandgymnasium Biberach hat eine hervorragend be
urteilte Ausstellung in Weingarten anlässlich des 900-jähri
gen Jubiläums des dortigen Klosters besucht. Hiefür sind Fahrt
kosten in Höhe von 197,80 DM angefallen. Das Wielandgymnasium
hat um Übernahme der Fahrtkosten gebeten.
Es wird einstimmig
beschlossen,
die_entstandenen Fahrtkosten in Höhe von 197,80 DM auf den
Kreishaushalt zu übernehmen unter Genehmigung der entstehenden
überplanmässigen Ausgabe durch Abdeckung aus VerStärkungs
mitteln.
§ 12
Straßenplatzerwerb der Stadt Biberach beim Illmertor,
Die Stadt Biberach beabsichtigt, die Straßenverhältnisse
am Ulmertor zu verbessern. Sie hat an die Kreisverwaltung das
Ansuchen gestellt, einen Teil des im Eigentum des Landkreises
befindlichen Geländes beim Kreisverwaltungsgebäude Zeppelinring 2
der Stadt Biberach hiefür zur Verfügung zu stellen. Die Ver
waltung hat über die Angelegenheit mit der Stadt Biberach ver—
handelt. Hienach benötigt die Stadt Biberach 28 qm. Sie wäre
bereit, 13 qm in unmittelbarer Nähe dem Landkreis zu übergeben.
Im Grundstückstauschvertrag soll ein Aufgeld nicht vereinbart
werden. Als Äquivalent hat sich die Stadt Biberach in den Ver
handlungen dagegen bereit erklärt, den Landkreis von den An—
liegerleis uungen,,die aus Anlass des Straßenumbaues entstehen,
zu befreien und die an diesem Gelände vorhandene kreiseigene
Einfriedigungsmauer auf Stadtkosten zu verlegen.
Es wird
beschlossen,
den vorgesehenen Tauschvertrag zwischen der Stadt Biberach und
dem Landkreis Biberach zu genehmigen und die von der Verwaltung
ausgehandelten Bedingungen anzuerkennen.