Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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handelt sich um 1,6 km - und die anfallende Winterarbeit zu 
scharfer Kalkulation und Konkurrenz Anlass^eben. Das Bauamt 
schlägt vor, der billigsten Firma Schulz den Auftrag zu er 
teilen, da sie bei scharfer Kalkulation noch auskömmliche 
Preise angeboten hat und die Firma im Bereich des Strassen 
bauamts Riedlingen als sehr leistungsfähig und zuverlässig 
bekannt ist. 
Der Kostenvoranschlag des Strassenbauämts Riedlingen in 
Höhe von 290 000 DM wird sehr eingehend erläutert und beraten. 
Insbesondere prüft der Kreisrat die Notwendigkeit, eine Tränk 
decke einzubauen und ob die Baumaterialbeschaffung bauseits 
gestellt werden soll. Nach erschöpfender Darstellung des Sach 
verhalts und eingehender Beratung schliesst sich der Kreisrat 
der Auffassung des Bauamts an. 
Da die Kosten für diese 1,6 km lange Baustrecke recht er 
heblich sind, untersucht der Kreisrat auch die Möglichkeit, 
ob irgendwelche Einsparungen erzielt werden können. Er lässt 
sich jedoch schliesä.ich davon überzeugen, daß eine Reduzierung 
der Baukosten nicht möglich ist, zumal es sich um eine recht 
schwierige Neubaustrecke bei starker Berglage handelt. 
Die Verwaltung weist abschliessend daraufhin, dass für 
die 290 000 DM kostende Baumaßnahme nur 185 000 DM Haushalts 
mittel zur Verfügung stehen. Das Straßenbauamt müsse deshalb 
die Bauarbeiten so einteilen, daß die bereitgestellten Mittel 
bis 51. März 1957 ausreichend sind und ausserdem der Kreistag 
bei der Aufstellung des Haushaltsplans 1957 noch eine echte 
Entscheidung über die weitere Verwilligung von Mitteln tref 
fen kann. 
Schliesslich wird 
beschlossen: 
1) Die Bauarbeiten zum Ausbau eines Teilstücks der Landstr. 
II. Ordnung zwischen Fischbach und Mittelbuch'der billigsten 
Firma Schulz zum Angebotspreis von 226 421,— DM zu über 
tragen, 
2) den Kostenvoranschlag des Straßenbauamts Riedlingen in 
Höhe von 290 000 DM zu genehmigen, 
5) dem Straßenbauamt Riedlingen die Auflage zu erteilen, die 
Bauarbeiten so durchzuführen, dass-die zur Verfügung stehen 
den Haushaltsmittel bis ZI. März 1957 ausreichend sind. Die 
Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel bleibt den zustän 
digen Organen des Landkreises vorbehalten.
	        
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