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§ 19
Wahl der Mitglieder für die beim Finanzamt zu bil
denden Steuerausschüsse.
Nach den Vorschriften des Gesetzes über die Finanzver
waltung von 1950 sind beim Finanzamt Steuerausschüsse zu bil
den, deren Auftrag es ist, bei der Anlegung von Steuern vom
Einkommen und Vermögen beratend mitzuwirken und über die Ein
sprüche auf den genannten Gebieten zu entscheiden. Die Tätig
keit der bisherigen Steuerausschüsse ist abgelaufen. Die Amts
zeit beträgt 6 Jahre. Der Vorsitzende erläutert die Wichtig
keit der Tätigkeit in den Steuerausschüssen. Kreisrat Dobler
stellt dagegen fest, daß die in den Steuerausschüssen tätigen
Personen kraft ihrer Erfahrungen nicht allzusehr an der Mit
arbeit interessiert seien. Nach seiner Meinung hätten diese
Steuerausschüsse keine allzugroße Bedeutung.
Die Gebietsaufteilung der Steuerausschüsse und die Vor
schläge des Finanzamts, die zum Teil mit den Vorschlägen^der
Berufsvertretungen abgestimmt sind, werden im einzelnen be
kanntgegeben. Außerdem wird der Kreisrat über die seitherigen
Ausschußmitglieder informiert. Hienach werden folgende Mit
glieder in die Steuerausschüsse
gewählt:
Für den Ausschuß II:
Als ordentliche Mitglieder:
Uhl Karl, Bauer und Mühlenbesitzer, Haslach
Utz Martin, Kaufmann, Ochsenhausen
Weber Franz, Mechanikermeister, Berkheim
Harsch Anton, Bürgermeister u.Landwirt, Winterstettenstadt
Abt Rudolf, Buchdruckereibesitzer, Schussenried.
Als Stellvertreter:
Fick Adolf, Kaufmann, Ochsenhausen
Merkle Heinrich, Wagnermeister, Erolzheim
Miller Josef, Bauer, Oberessendorf
Nüssle Oswald, Bauer, Otterswang
Zinsen Ludwig, Gemischtwarenhändler, Schussenried.
Für den Ausschuß III:
Als ordentliche Mitglieder:
Bilgery Franz Josef, Fabrikant, Aufhofen
Maier August, Mechanikermeister, Sulmingen
Schlegel Georg, Maurermeister, Attenweiler
Dobler Georg, Bauer, Ummendorf
Weckerle Josef, Bauer, Rottum.