Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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tele in ein Angestelltenverhältnis übernehmen müßte. Er 
sieht in den diesbezüglichen Verhandlungen mit Bertele und 
in einer solchen Regelung den Ausweg aus der vorhandenen 
schwierigen Situation. Zu diesem Vorschlag stellt der Vor 
sitzende fest, dass er darin eine bedenkliche Lösung sehe, 
man könne aber schliesslich mit Bertele diesbezügliche Be 
sprechungen führen. Kreisrat Harsch vertritt dagegen die Auf 
fassung, dass die Beteiligten ihre Beschlüsse nicht ändern 
könnten. Er empfehle deshalb, den auch in der Besprechung am 
16.11.1956 vorgetragenen Vorschlag einer Zwischenlösung anzu 
nehmen, wonach der Kreisratsbeschluss vom 21.9.1956 aufrecht 
erhalten bleibt und ‘Kreisobstbauinspektor Braun die 14 in Fra 
ge kommenden Gemeinden betreut, jedoch zunächst befristet auf 
die Dauer von 2 Jahren. Es bestehe dann später die Möglichkeit, 
kraft der gewonnenen Erfahrungen eine echte Endregelung zu 
treffen. Auch Kreisrat Habrik spricht sich sehr nachhaltig 
für eine Zuteilung der 14 Gemeinden an die Obstbauberatungs— 
stelle Biberach aus und vertritt weiter die Auffassung, dass 
sich der seitherige Obstbauinspektor Bertele nie dazu bereit 
finden werde, die 14 Gemeinden zu einem echten Zusammenschluß 
mit dem Landkreis Biberach in dieser Angelegenheit zu führen. 
Die von Kreisrat Dobler vorgeschlagene Regelung hält er für 
äusserst unzweckmässig, da sich zweifellos erhebliche,Schwie 
rigkeiten ergeben würden. Er plädiert für die von Kreisrat 
Harsch vorgeschlagene Lösung. Braun sei ohne Zweifel in der 
Lage, diese Mehrarbeit zu übernehmen. Seinen diesbezüglichen 
Versicherungen könne man durchaus Glauben sClienten, nr habe 
auch von maßgeblicher Stelle der Fachaufsichtsbehörde ein sehj.. 
günstiges Urteil über Braun vernommen. Kreisrat Dobler vertei 
digt seinen Vorschlag und stellt weiter fest, daß man die Auf 
fassung des Bauernverbandes, der sich einstimmig für die Jald- 
seer Lösung ausgesprochen habe, unter allen Umständen respek 
tieren müßte. Im übrigen bestehe auch die Gexahr, daß Braun 
das gesamte Kreisgebiet nicht ordnungsmässig betreuen könne, 
und deshalb die übrigen Teile des Kreisgebietes vernachlässigt 
würden. Der Bauernverband habe jedenfalls bei,seiner Entschei 
dung solche Momente berücksichtigt. In der weiuergehenden Be 
ratung gibt Kreisamtsrat Rack einen ausführlichen Bericht über 
die gesamte Angelegenheit und hebt insbesondere hervor, daß 
bei der Besprechung mit den Beteiligten unter dem Vorsitz des 
Landrats am 16.11.1956 der vorgeschlagenen Interimslösung 
nicht widersprochen worden sei. Auch Kreisrat Dobler haoe die 
se Interimslösung bei dieser Besprechung für richtig angesehen. 
Diese Ausführungen ergänzt Kreisrat Harsch durch seine Er- 
klärung, er habe den Eindruck, dass sich allo Beteiligten mit 
einer Zwischenlösung abgefunden haben. 
Kreisrat Schilling stellt nach Abschluß der Debatte 
schliesslich den Antrag, den Kreisratsbeschluß vom 21.9.1956 
aufrecht zu erhalten und die 14 Gemeinden der Obstbauberatungs 
stelle Biberach, befristet auf die Dauer von 2 Jahren, zuzu 
teilen, um dem Obstbauinspektor Braun Gelegenheit zu geben, 
die von ihm möglich gehaltene Gesamtbetreuung des Landkreises 
Biberach dem Kreisrat zu beweisen. Kreisrat Dobler stellt den
	        
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