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tele in ein Angestelltenverhältnis übernehmen müßte. Er
sieht in den diesbezüglichen Verhandlungen mit Bertele und
in einer solchen Regelung den Ausweg aus der vorhandenen
schwierigen Situation. Zu diesem Vorschlag stellt der Vor
sitzende fest, dass er darin eine bedenkliche Lösung sehe,
man könne aber schliesslich mit Bertele diesbezügliche Be
sprechungen führen. Kreisrat Harsch vertritt dagegen die Auf
fassung, dass die Beteiligten ihre Beschlüsse nicht ändern
könnten. Er empfehle deshalb, den auch in der Besprechung am
16.11.1956 vorgetragenen Vorschlag einer Zwischenlösung anzu
nehmen, wonach der Kreisratsbeschluss vom 21.9.1956 aufrecht
erhalten bleibt und ‘Kreisobstbauinspektor Braun die 14 in Fra
ge kommenden Gemeinden betreut, jedoch zunächst befristet auf
die Dauer von 2 Jahren. Es bestehe dann später die Möglichkeit,
kraft der gewonnenen Erfahrungen eine echte Endregelung zu
treffen. Auch Kreisrat Habrik spricht sich sehr nachhaltig
für eine Zuteilung der 14 Gemeinden an die Obstbauberatungs—
stelle Biberach aus und vertritt weiter die Auffassung, dass
sich der seitherige Obstbauinspektor Bertele nie dazu bereit
finden werde, die 14 Gemeinden zu einem echten Zusammenschluß
mit dem Landkreis Biberach in dieser Angelegenheit zu führen.
Die von Kreisrat Dobler vorgeschlagene Regelung hält er für
äusserst unzweckmässig, da sich zweifellos erhebliche,Schwie
rigkeiten ergeben würden. Er plädiert für die von Kreisrat
Harsch vorgeschlagene Lösung. Braun sei ohne Zweifel in der
Lage, diese Mehrarbeit zu übernehmen. Seinen diesbezüglichen
Versicherungen könne man durchaus Glauben sClienten, nr habe
auch von maßgeblicher Stelle der Fachaufsichtsbehörde ein sehj..
günstiges Urteil über Braun vernommen. Kreisrat Dobler vertei
digt seinen Vorschlag und stellt weiter fest, daß man die Auf
fassung des Bauernverbandes, der sich einstimmig für die Jald-
seer Lösung ausgesprochen habe, unter allen Umständen respek
tieren müßte. Im übrigen bestehe auch die Gexahr, daß Braun
das gesamte Kreisgebiet nicht ordnungsmässig betreuen könne,
und deshalb die übrigen Teile des Kreisgebietes vernachlässigt
würden. Der Bauernverband habe jedenfalls bei,seiner Entschei
dung solche Momente berücksichtigt. In der weiuergehenden Be
ratung gibt Kreisamtsrat Rack einen ausführlichen Bericht über
die gesamte Angelegenheit und hebt insbesondere hervor, daß
bei der Besprechung mit den Beteiligten unter dem Vorsitz des
Landrats am 16.11.1956 der vorgeschlagenen Interimslösung
nicht widersprochen worden sei. Auch Kreisrat Dobler haoe die
se Interimslösung bei dieser Besprechung für richtig angesehen.
Diese Ausführungen ergänzt Kreisrat Harsch durch seine Er-
klärung, er habe den Eindruck, dass sich allo Beteiligten mit
einer Zwischenlösung abgefunden haben.
Kreisrat Schilling stellt nach Abschluß der Debatte
schliesslich den Antrag, den Kreisratsbeschluß vom 21.9.1956
aufrecht zu erhalten und die 14 Gemeinden der Obstbauberatungs
stelle Biberach, befristet auf die Dauer von 2 Jahren, zuzu
teilen, um dem Obstbauinspektor Braun Gelegenheit zu geben,
die von ihm möglich gehaltene Gesamtbetreuung des Landkreises
Biberach dem Kreisrat zu beweisen. Kreisrat Dobler stellt den