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erfolgte jedoch aus Kostenersparnisgründen unmittelbar
an die Herstellerfirmen. Für die Mitarbeit der Firma
lülling ist deshalb der in Rechnung gestellte Betrag von
900als angemessen zu bezeichnen und aus Mitteln
des Kreiseszu bezahlen. Es konnte erreicht werden, daß
die Lieferfirmen der Einrichtungen für die erbrachte
Vorplanung, einen Nachlass von je 500,—DM,zusammen also
1 000,—DM einräumten, sodaß im Effekt für den Kreis eine
Kostenbelastung nicht entsteht. Es wird
beschlossen,
die Maßnahmen der Verwaltung in dieser Angelegenheit zu
billigen.
§ 5
Beschaffung einer Telefonanlage, für das
Kreiskrankenhaus Laupheim
Die Verwaltung führt zunächst einleitend aus, daß das
Kreiskrankenhaus laupheim von Jahr zu Jahr in seinen Ein
richtungen modernisiert werden sollte und daß durch die
maßnahmen der vergangenen Jahre auch schon beachtliche
-bortschritte erzielt wurden. Auch, der Haushaltsplan 1956
sehe wiederum einen Betrag zur Verbesserung dieses Kran
kenhauses . vor (vergl.Beschluß des Kreisrats vom 12.Hai 1956
Die Verwaltung schlägt vor, im Rechnungsjahr 1956 die
zp- kleine und für den Bedarf nicht mehr genügende Fern—
Sprechanlage durch eine neue Anlage zu ersetzen und
gleichzeitig die elektrische Uhrenanlage und die Kranken
rufanlage zu erweitern. Angebote wurden von den Fachfir-
meri Telefonbau und I'Tormalzeit-und Siemens eingeholt. Das
billigste Angebot- hat die Firma Telefonbau und Normalzeit
mit einem Endbetrag von 17 716,90 DM abgegeben. Dieser
Angebotspreis sei allerdings in den Arbeitsleistungen nur
eine Berechnungsgrundlage. Es sei aber anzunehmen.,°daß die
Gresamtkosten ziemlich genau berechnet wurden und die Ab
weichungen der Endabrechnung nicht erheblich würden. Ein
Vergleich mit den Kosten einer Mietanlage ergibt, daß der
Erwerb einer Telefonanlage wirtschaftlicher ist, da die
hiefürentstehenden Kosten im Verhältnis 1 zu einer Mietan
lage bis in etwa 5-6 Jahren amortisiert sind. Zusammen
mit dem Angebot über die Anlage hat sich die Verwaltung
auoh^die Kosten für die Wartung anbieten lassen. Der
monatliche Betrag- für "Wartung würde ohne die bereits vor
handenen Zusatzapparate 102,29 DM betragen. Die Verwal
tung oeantragt, -daß sie zum Abschluß eines solchen War—
tungsvertrags für die Schwachstromanlage im Kreiskranken
haus Laupheim ermächtigt wird, da auf eine.ordnungsmässi
ge Wartung nicht verzichtet werden kann. Der Wartungs
dienst der Firma Telefonbau und Normalzeit befindet "sich
in Ulm, sodaß er jederzeit greifbar ist.