Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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erfolgte jedoch aus Kostenersparnisgründen unmittelbar 
an die Herstellerfirmen. Für die Mitarbeit der Firma 
lülling ist deshalb der in Rechnung gestellte Betrag von 
900als angemessen zu bezeichnen und aus Mitteln 
des Kreiseszu bezahlen. Es konnte erreicht werden, daß 
die Lieferfirmen der Einrichtungen für die erbrachte 
Vorplanung, einen Nachlass von je 500,—DM,zusammen also 
1 000,—DM einräumten, sodaß im Effekt für den Kreis eine 
Kostenbelastung nicht entsteht. Es wird 
beschlossen, 
die Maßnahmen der Verwaltung in dieser Angelegenheit zu 
billigen. 
§ 5 
Beschaffung einer Telefonanlage, für das 
Kreiskrankenhaus Laupheim 
Die Verwaltung führt zunächst einleitend aus, daß das 
Kreiskrankenhaus laupheim von Jahr zu Jahr in seinen Ein 
richtungen modernisiert werden sollte und daß durch die 
maßnahmen der vergangenen Jahre auch schon beachtliche 
-bortschritte erzielt wurden. Auch, der Haushaltsplan 1956 
sehe wiederum einen Betrag zur Verbesserung dieses Kran 
kenhauses . vor (vergl.Beschluß des Kreisrats vom 12.Hai 1956 
Die Verwaltung schlägt vor, im Rechnungsjahr 1956 die 
zp- kleine und für den Bedarf nicht mehr genügende Fern— 
Sprechanlage durch eine neue Anlage zu ersetzen und 
gleichzeitig die elektrische Uhrenanlage und die Kranken 
rufanlage zu erweitern. Angebote wurden von den Fachfir- 
meri Telefonbau und I'Tormalzeit-und Siemens eingeholt. Das 
billigste Angebot- hat die Firma Telefonbau und Normalzeit 
mit einem Endbetrag von 17 716,90 DM abgegeben. Dieser 
Angebotspreis sei allerdings in den Arbeitsleistungen nur 
eine Berechnungsgrundlage. Es sei aber anzunehmen.,°daß die 
Gresamtkosten ziemlich genau berechnet wurden und die Ab 
weichungen der Endabrechnung nicht erheblich würden. Ein 
Vergleich mit den Kosten einer Mietanlage ergibt, daß der 
Erwerb einer Telefonanlage wirtschaftlicher ist, da die 
hiefürentstehenden Kosten im Verhältnis 1 zu einer Mietan 
lage bis in etwa 5-6 Jahren amortisiert sind. Zusammen 
mit dem Angebot über die Anlage hat sich die Verwaltung 
auoh^die Kosten für die Wartung anbieten lassen. Der 
monatliche Betrag- für "Wartung würde ohne die bereits vor 
handenen Zusatzapparate 102,29 DM betragen. Die Verwal 
tung oeantragt, -daß sie zum Abschluß eines solchen War— 
tungsvertrags für die Schwachstromanlage im Kreiskranken 
haus Laupheim ermächtigt wird, da auf eine.ordnungsmässi 
ge Wartung nicht verzichtet werden kann. Der Wartungs 
dienst der Firma Telefonbau und Normalzeit befindet "sich 
in Ulm, sodaß er jederzeit greifbar ist.
	        
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