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in diesem Zusammenhang ergibt sich, angeregt durch Kreis
rat Dobler, eine grundsätzliche Debatte, ob es nicht zweck
mässiger wäre, für die sämtlichen Kreiskrankenhäuser des
Kreises Biberach eine zentrale Wäscherei einzurichten.
Sowohl nach Auffassung der Verwaltung als auch der^ Mehr
heit des Kreisrats ist eine solche zentrale Einrichtung
nicht nützlich, da bessere Wirtschaftlichkeit nicht gewähr
leistet ist und nur Erschwernisse zu erwarten sind. Sämt
liche Kreisräte mit Ausnahme des Kreisrats Dobler sprechen
sich sehr eindeutig für eine Modernisierung der Waschküche
auch im Kreiskrankenhaus Laupheim aus.
Die für das Kreiskrankenhaus Laupheim zweckmässige Wasch
küche mit einem Eassungsvermögen von 55 kg. kostet 15 970,-DM
einschliesslich Mehrpreis für Ausführung des Vorlaufgefäßes
aus rostfreiem Edelstahl. Hierauf gewährt die Firma Michae
lis 5 % Rabatt. Der Haushaltsplanansatz für das Rechnungs
jahr 1956 lässt die Beschaffung dieser Waschmaschine zu,
wenn auch zusammen mit den Kosten für die Telefonanlage
(vergl.§ 5 der Mederschrift) der Haushaltsansatz um den
unerheblichen Betrag von rund 2 000,—DM überschritten wer
den müsste.
Es erhebt sich aber die Frage, ob nicht die Waschküche
des Kreiskrankenhauses Laupheim in einem Zug modernisiert
werden soll, zumal mit Sicherheit fentsteht, daß dies zum
jetzigen Zeitpunkt Wesentlich billiger gemacht werden könn
te wie zu einem späteren Zeitpunkt. Benötigt würde noch eine
Enthärtungsanlage, ein Warmwasserboiler, .eine Tageswasch
maschine, eine Zentrifuge und eine Schleudermaschine, wofür
Kosten, nach dem Angebot Michaelis in Höhe von LZ 055,—DM
abzüglich eines Rabattes von 5 a /° entstehen würden. Haus
haltsmittel stehen zwar nicht mehr zur Verfügung, sodaß
diese zusätzlichen Kosten als überplanmässige Ausgabe ge
leistet werden müssten. Auch das ist möglich, da Verstär
kungsmittel noch zur Verfügung stehen.
Nach Erörterung der Angelegenheit wird
beschlossen:
1) Die Genehmigung zur grundsätzlichen Modernisierung-und
Erneuerung der Waschküche des Kreiskrankenhauses Laup
heim zu erteilen,
2) die Verwaltung zu beauftragen, der Firma Michaelis un
trer Zugrundelegung ihres Angebots den Auftrag zur Liefe
rung einer Waschmaschine, einer Enthärtungsanlage, eines
Warmwasserboilers, einer Tageswaschmaschine, einer Zen
trifuge und einer Schleudermaschine zu erteilen-, wobei
als Obergrenze ein Betrag von rund 26 000,—DM als aus
reichend erachtet wird,
5) die durch diese Auftragserteilung entstehenden überplan
mässigen Ausgaben bei der Haushaltsstelle 512.615 des
Rechnungsjahres 1956 in. Höhe bis zu 16 000,—DM zu ge
nehmigen unter Abdeckung aus Verstärkungsmitteln.