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§ 8
Bauliche Verhe ssßrungeii des, Kreiskrankenhauses
Lau pheim, im Rechnungsjahr^ 1957'
Die^ Heizungsanlage einschliesslich des Kesselhauses im
Kreiskrankenhaus Laupheim genügt von Jahr zu Jahr weniger
den gestellten-Anforderungen. Man hat sich schon mehrfach
oemüht, durch kleinere Verbesserungen, die zusammen mit
Instandsetzungen erfolgt sind, die Leistungsfähigkeit der
Anlage zu erhalten und möglichst auch noch zu verbessern.
Die neuesten Untersuchungen unter Inanspruchnahme der
Spezialfirma Klein Stuttgart haben ergeben, daß. ohnä
grundlegende Erneuerung des Kesselhauses und eines Teils
o.es Rohr Systems keine ausreichende Versorgung des Hauses
auf diesem Gebiet mehr gewährleistet werden kann. Be
sonders akut wird die Angelegenheit mit der Modernisierung
der Waschküche des Kreiskrankenhauses Laupheim, da die zu
geringe Heizungskapazität nicht mehr ausreichend ist, um
auch noch eine modernere Wäscherei Alt genügender 'Energie
zu versorgen.
Im Kesselhaus dieses Krankenhauses befinden sich 5 Heiz
kessel, wovon die zwei kleineren fast ständig schadhaft
sind. Verwaltungsseits wird deshalb unter Bezugnahme auf
-die Beratung durch die Spezialfirma Klein empfohlen, die
se beiden Kessel zu entfernen und dafür einen neuen mit
grösserer Kapazität zu beschaffen und den noch vorhandenen
grösseren Kessel weiterhin mit zu verwenden.
;Mit dieser Teilerneuerung der Heizungsanlage hätte.auch
eine Instandsetzung des Kesselhauses zu erfolgen, außerdem
wäre, damit auch eine teilweise Uminstallierung sowie der
ITeuanschluss der Waschküche verbunden. Auch wäre die Wasch
küche baulich zu verbessern.. Durch diese Maßnahmen ist ge
währleistet, "daß die mit Genehmigung des Kreisrats zu be
schaffenden neuen Wäschereieinrichtungen nutzvoll und
rationell verwendet werden können. Hach einer möglichst
genauen überschlägigen Berechnung weiden sich die Kosten
dieser Erneuerungs-und Instandsetzungsmaßnahmen an der
Heizungsanlage und Waschküche auf rund 38 000,—DM'belau
fen.
Die Verwaltung beantragt, daß in den Haushaltsplan 1957
Haushaltsmittel für die vorgetragenen baulichen Maßnahmen
eingestellt werden. Sie hält es für zweckmässig, wenn im
Zusammenhang mit der Beschaffung, von neuen Waschereiein
richtungen auch die Verbesserungen des Kesselhauses, des
Rohrleitungssystems und der baulichen Veränderungen in der
Waschküche möglichst in unmittelbarem Zusammenhang vorge
nommen werden. Ein förmlicher Vorgriff auf die Mittel des
Haushaltsplans 1957 würde rechnungsmässig nicht in Er
scheinung treten,weil selbst bei sofortiger Inangriffnahme
der notwendigen Arbeiten Kosten erst im Haushaltsjahr 1957
anfallen werden.