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§ 12
Bei.tr ag an. den kath. Jugendsozi aldi enst
Die Land-und Stadtgruppe.des kath. Jugendsozialdienstes
in Mietingen und Biberach betreut zahlreiche Jugendliche
aus der sowjetischen Besatzungszone. Diese Einrichtung
hat darum gebeten, ihr zu einer Weihnachtsfeier wie im
Vorjahr eine Zuwendung zu verwilligen. Der landrat hat
Auszahlungsanördnung über einen Beitrag von 172,—DM
erteilt. Das entspricht einer Zuteilung von.2,— DM je
betreutem Jugendlichen. Der Vorsitzende beantragt, seine
Entscheidung zu billigen. Mach kurzer Beratung wird
beschlossen,
den Beitrag an den kath. Jugendsozialdienst zur Abhaltung
einer Weihnachtsfeier in Höhe von 172,— DM zu genehmi
gen.
§ 13
Krei spo lizeiverOr dnung für R attenbek ämpfun g
im Kr eis B iber ach .
Das Landratsamt beabsichtigt, die Kreispolizeiverord
nung zur Rattenbekämpfung im Kreis Biberach bis 28.2.57
zu verlängern, da nach Auffassung der Sachverständigen
die Ausdehnung dieser Bekämpfungsaktion förderlich wäre.
Hiezu ist wiederum die Zustimmung des Kreisrats notwen
dig. Auf den in dieser Sache vorhergehehden Beschluß
vom 3•11•1956 wird verwiesen. Einzelne Kreisräte führen
bei der Beratung aus, daß sich die Rattenbekämpfungs
aktion bis jetzt mit gutem Erfolg ausgewiesen habe. Es
wird gegen die Stimme des Kreisrats Handgretinger
beschlossen,
der Verlängerung der Kreispolizeiverordnung zur Ratten
bekämpfung im Landkreis Biberach bis zum 28.2.1957 zuzu
stimmen.
§ 14
A ntrag der Gemeinden Erolzheim und Kirchdorf auf
Übern ahm e der Gemeindestraße Erolzheim-Kirch-
dorf als Landstraße II. Ordnung
Der Kreisrat wird über die Anträge der Bürgermeister
ämter Erolzheim und Kirchdorf an das Land unterrichtet,
/wonach diese Gemeinden wegen der überörtlichen Bedeutung
der Gemeindestraße Erolzheim-Kirchdorf um Übernahme der
Trägerschaft durch das Land und Klassifizierung als
Landstraße I. Ordnung gebeten haben. Dieser Antrag wurde