Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 12 
Bei.tr ag an. den kath. Jugendsozi aldi enst 
Die Land-und Stadtgruppe.des kath. Jugendsozialdienstes 
in Mietingen und Biberach betreut zahlreiche Jugendliche 
aus der sowjetischen Besatzungszone. Diese Einrichtung 
hat darum gebeten, ihr zu einer Weihnachtsfeier wie im 
Vorjahr eine Zuwendung zu verwilligen. Der landrat hat 
Auszahlungsanördnung über einen Beitrag von 172,—DM 
erteilt. Das entspricht einer Zuteilung von.2,— DM je 
betreutem Jugendlichen. Der Vorsitzende beantragt, seine 
Entscheidung zu billigen. Mach kurzer Beratung wird 
beschlossen, 
den Beitrag an den kath. Jugendsozialdienst zur Abhaltung 
einer Weihnachtsfeier in Höhe von 172,— DM zu genehmi 
gen. 
§ 13 
Krei spo lizeiverOr dnung für R attenbek ämpfun g 
im Kr eis B iber ach . 
Das Landratsamt beabsichtigt, die Kreispolizeiverord 
nung zur Rattenbekämpfung im Kreis Biberach bis 28.2.57 
zu verlängern, da nach Auffassung der Sachverständigen 
die Ausdehnung dieser Bekämpfungsaktion förderlich wäre. 
Hiezu ist wiederum die Zustimmung des Kreisrats notwen 
dig. Auf den in dieser Sache vorhergehehden Beschluß 
vom 3•11•1956 wird verwiesen. Einzelne Kreisräte führen 
bei der Beratung aus, daß sich die Rattenbekämpfungs 
aktion bis jetzt mit gutem Erfolg ausgewiesen habe. Es 
wird gegen die Stimme des Kreisrats Handgretinger 
beschlossen, 
der Verlängerung der Kreispolizeiverordnung zur Ratten 
bekämpfung im Landkreis Biberach bis zum 28.2.1957 zuzu 
stimmen. 
§ 14 
A ntrag der Gemeinden Erolzheim und Kirchdorf auf 
Übern ahm e der Gemeindestraße Erolzheim-Kirch- 
dorf als Landstraße II. Ordnung 
Der Kreisrat wird über die Anträge der Bürgermeister 
ämter Erolzheim und Kirchdorf an das Land unterrichtet, 
/wonach diese Gemeinden wegen der überörtlichen Bedeutung 
der Gemeindestraße Erolzheim-Kirchdorf um Übernahme der 
Trägerschaft durch das Land und Klassifizierung als 
Landstraße I. Ordnung gebeten haben. Dieser Antrag wurde
	        
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