Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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seinerzeit vom Landratsamt unterstützt. Der Antra 0- wurde 
jedoch vom Regierungspräsidium abgelehnt, da nach^Auf- 
fassung des Landes die Voraussetzungen hiefür nicht vor 
liegen. In dem Ablehnungsbescheid .ist fest-gestellt, daß 
dagegen eine Übernahme als Landstraße II.Ordnung ge 
nehmigt werden könnte. Auf G-rund dieser Ausführungen des 
Regierungspräsidiums haben die Gemeinden beantragt, die 
se Gemeindestraße in die Zuständigkeit des Landkreises 
zu übernehmen. 
Über die Angelegenheit wird beraten. Es kommt dabei 
zum Ausdruck, daß infolge der Beitragsverwi11igung des 
Landkreises anlässlich des Ausbaues dieser Straße in 
Höhe von 30 000,—DM die Forderung auf Übernahme als 
Landstr. ±1.Ordnung, bis auf weiteres abzuweisen ist,weil 
mit dieser Beitragsleistung für längere Zeit die etwa 
vorhandene teilweise überörtliche Bedeutung der Straße 
mit abgegolten sein soll. Die Bürgermeisterämter Erolz 
heim una Kirchdorf 1 wurden seinerzeit auch entsprechend 
unterrichtet. Sie haben diese damalige Entscheidung hin— 
genommen. Es wird auch aus', der Mitte des Kreisrats da— 
auf hingewiesen, daß eine Übernahme dieser GemeindeStraße 
in die Zuständigkeit des Landkreises zu einem Präzedenz 
fall werde und mit einer Flut von ähnlichen"Anträgen ge 
rechnet werden müsste. Solange der Kreis seine eigenen 
Straßen jedoch nicht in dem. gewünschten Zustand habe, 
müssten solche Anträge abgelehnt oder zurückgestellt' wer 
den. 
Schliesslich wird einstimmig 
beschlo s,s an, 
den Antrag der Gemeinden Erolzheim und Kirchdorf auf 
Übernahme der Gerneind-eStraße Erolzheim-Kirchdorf in die 
Zuständigkeit des Landkreises abzülahnen. 
§ 15 
Ver legung des tierärztlichen Lahdesuntersuchungs- 
■ amts von iübinge n nacn Aulerö örf 
Dem Kreisrat wird ein Gesuch des bakteriolog.Instituts 
Di.Rentschler in Varthausen vom 27•12.1956 im Wortlaut 
bekanntgegeben. Das_Gesuch befasst sich mit der Verlegung 
des. tierärztlichen Landesuntersuchungsamts von Tübingen 
nach Aulendorf und dem in diesem Zusammenhang erfolgten 
Widerruf der Genehmigungen zur Durchführung-hoheitlicher 
Aufgaben,durch das bakteriolog.Institut in Warthausen. 
Das nstitut in Warthausen bemüht sich, daß ihm diese ho- 
nei blichen Aufgaben für den Kreis Biberach, den Kreis 
Ehingen,und evtl, den Kreis Saulgau belassen-werden. Alle 
diesbezüglichen Bemühungen blieben jedoch bis jetzt er 
folglos .
	        
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