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II. Teil; Nichtöffentliche Sitzung
§ 20
Modernisier ung un d Erweiterun g des
Kr ei s kr^ank enh.-aus ~es' Ochsenhaus eh
Der Vorsitzende unterrichtet den Kreisrat eingehend
über die Entwicklung und den gegenwärtigen Stand des
Kreiskrankenhauses Ochsenhausen. Er führt im wesent
lichen aus, daß das Kreiskrankenhaus Ochsenhausen in
den Jahren 1892 - 1894 als kleines Bezirkskrankenhaus
erstellt und daß es in den Jahren 1906, 1913 und 1925
durch kleinere bauliche Veränderungen erweitert worden
sei. Bis zum Jahre 1949 sei dieses Haus ein reines Be
legkrankenhaus gewesen. Seither werde die Chirurg.Abtei
lung von einem angestellten Chirurgen und die innere Ab
teilung, von einem Belegarzt betreut. Die heutige Belegungs
fähigkeit des Hauses betrage 50 - 52 Betten, wovon dem
Chirurgen in der Regel 35 und dem Internisten bis zu
15 Betten zur Verfügung stünden. Das Haus werde von gu
ten Ärzten betreut. In den weiteren Ausführungen schildert
der Vorsitzende die Hauptgründe, die die Modernisierung
und Erweiterung des Hauses seit Jahren akut werden lasse.
Das Haus sei veraltet und habe völlig unzureichende Raum
und Behandlungsverhältnisse. Nebenräume stünden nicht in
genügender Zahl zur Verfügung. Das fehlende Entbindungs-
zimmer mache sich genau so störend bemerkbar wie die
fehlenden Räume für eine moderne Röntgenstation. Auch die
veraltete Heizung, die seit dem Jahre 1906 als Zentral
heizung bestehe und die primitiven Wirtschaftseinrichtungen
könnten nur noch für geringe Zeit als funktionsfähig be
zeichnet werden. Durch die ständige Überbelegung des Hau
ses habe sich in den vergangenen Jahren auch klar gezeigt,
daß nicht nur t eine Modernisierung, sondern auch eine Er
weiterung des Hauses auf 70 - 80 Normalbetten notwendig
sei, um den Bedürfnissen im Einzugsgebiet des Kreiskran
kenhauses Ochsenhausen Rechnung zu tragen. Aus der
Situation würden sich wohl zwei Alternativen ergeben,
wenn man von Flickwerk Abstand nehmen wolle. Entweder
müsse das Haus durch Umbau und Erweiterung den gegebenen
Bedürfnissen angepasst werden oder müsse man sich zu
einem völligen Neubau, entschliessen. Wegen der gemachten.
Erfahrungen habe sich die Verwaltung schon vor Monaten
dazu entschlossen, bei dieser Angelegenheit die Aufsichts
behörde rechtzeitig zur Beratung mit heranzuziehen.
Der Bericht an das Regierungspräsidium vom 8.11.1956,
der die gegebene Situation sehr deutlich darstellt, wird
im Wortlaut vom Vorsitzenden bekanntgegeben, ebenso der
in dieser Angelegenheit ergangene Erlaß des Regierungs
präsidiums vom 6.12.1956. In diesem Erlaß führt das
Regierungspräsidium im wesentlichen aus, daß der Land
kreis Biberach hinsichtlich der vorhandenen Krankenbetten
über dem Durchschnitt des Regierungsbezirks Südwürttemberg-
Hohenzollern liege. Das Innenministerium anerkenne das