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Bedürfnis für eine Bettenvermehrung in ländlichen Bezir
ken grundsätzlich bei einer Bettenzahl von weniger als
3-4 auf 1000 Einwohner, während der Kreis Biberach'
nach dem derzeitigen Stand bereits 4,94 Betten zur Ver
fügung habe. Schon aus diesen’allgemeinen Gesichtspunk
ten heraus müssten Bedenken gegen eine Vergrösserung des
Kreiskrankenhauses Ochsenhausen erhoben werden, darüber
hinaus aber auch wegen der Tatsache, daß der Landkreis
Biberach durch den Um-und Erweiterungsbau des Kreiskran-
- kenhauses Biberach und die angekündigte Instandsetzung des
Kreiskrankenhauses Laupheim schon jetzt finanziell erheb
lich belastet' sei und für die Unterhaltung von 4 Kreis
krankenanstalten laufend höhere Mittel aufbringen müsse,
als vergleichbare andere Landkreise. Die vor der Jahr
hundertwende erstellten, Krankenanstalten seien heute
durchweg veraltet, ihre Modernisierung verschlinge hohe
Summen und das Ergebnis sei meist unbefriedigend. Es sei
deshalb angezeigt, vor jedem solchen Bauvorhaben.zu-prü
fen, ob die Fortführung eines solchen Krankenhauses von
dieser Größe überhaupt notwendig sei. Die Verhältnisse
hätten sich seit der Jahrhundertwende grundsätzlich ge
ändert, der Landkreis Biberach sei mit seinen beiden
Kreiskrankenhäusern in Biberach, und Laupheim befriedigend
versorgt, zumal für die Kranken in den Grenzgebieten die
Krankenhäuser Ulm, Memmingen, Leutkirch, Waldsee, Saul-
gau, Riedlingen und Ehingen gut erreichbar seien. Das
Regierungspräsidium empfehle daher, ernstlich zu erwägen,
ob die.Fortführung des Kreiskrankenhauses Ochsenhausen
vom Landkreis Biberach verantwortet werden will oder ob
nicht vielmehr seine Umwandlung in ein Alterspflegeheim
eine günstigere Möglichkeit der Verwendung darstelle.
Solange Hausnaltsmittel für Staatsbeiträge nicht in aus—
reichendem Masse zur Verfügung stünden, könne daher für
ctas Ar eiskrank enhaüs Ochsenhausen kein Staatsbeitrag er—
wartet werden, dagegen könne für die Umwandlung j^ri ein
Alterspfle^eheim ein Beitrag in Aussicht gestellt wer
den, weil hiefür ein besonderes Interesse"bestehe.
Der Vorsitzende erläutert den in dem Erlaß des Regie-
-Lungspräsid.iums erscheinenden Begriff des Alterspflege—
heims und stellt hiezu fest, daß sich im Oberland über-
naupt kein solche's rflegeheim befinde. Die dauernde Voll—
belegung eines solchen Pilegeheims sei keinerlei Problem.
Rach Abschluss seiner Ausführungen müssen ohne Zweifel die
in dem nrlaß des Regierungspräsidiums angegebenen Gründe
t haher untersuont werden und eine eingehende Aussprache
t^-Lolgen. In den weiteren Ausführungen geht der Vorsitzen
de darauf ■ ein, in welchem Umfang eine Erweiterung ™d
Modernisierung des Hauses notwendig ist für den Fall
beibehaltentverden
Will Lr halte es für möglich, ähnlich dem Vorvanv Biberach
zunächst einen Anbau mit zusätzlichen Betten und Behänd-
lungsemricntungen zu schaffen und anschliessend den