Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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Bedürfnis für eine Bettenvermehrung in ländlichen Bezir 
ken grundsätzlich bei einer Bettenzahl von weniger als 
3-4 auf 1000 Einwohner, während der Kreis Biberach' 
nach dem derzeitigen Stand bereits 4,94 Betten zur Ver 
fügung habe. Schon aus diesen’allgemeinen Gesichtspunk 
ten heraus müssten Bedenken gegen eine Vergrösserung des 
Kreiskrankenhauses Ochsenhausen erhoben werden, darüber 
hinaus aber auch wegen der Tatsache, daß der Landkreis 
Biberach durch den Um-und Erweiterungsbau des Kreiskran- 
- kenhauses Biberach und die angekündigte Instandsetzung des 
Kreiskrankenhauses Laupheim schon jetzt finanziell erheb 
lich belastet' sei und für die Unterhaltung von 4 Kreis 
krankenanstalten laufend höhere Mittel aufbringen müsse, 
als vergleichbare andere Landkreise. Die vor der Jahr 
hundertwende erstellten, Krankenanstalten seien heute 
durchweg veraltet, ihre Modernisierung verschlinge hohe 
Summen und das Ergebnis sei meist unbefriedigend. Es sei 
deshalb angezeigt, vor jedem solchen Bauvorhaben.zu-prü 
fen, ob die Fortführung eines solchen Krankenhauses von 
dieser Größe überhaupt notwendig sei. Die Verhältnisse 
hätten sich seit der Jahrhundertwende grundsätzlich ge 
ändert, der Landkreis Biberach sei mit seinen beiden 
Kreiskrankenhäusern in Biberach, und Laupheim befriedigend 
versorgt, zumal für die Kranken in den Grenzgebieten die 
Krankenhäuser Ulm, Memmingen, Leutkirch, Waldsee, Saul- 
gau, Riedlingen und Ehingen gut erreichbar seien. Das 
Regierungspräsidium empfehle daher, ernstlich zu erwägen, 
ob die.Fortführung des Kreiskrankenhauses Ochsenhausen 
vom Landkreis Biberach verantwortet werden will oder ob 
nicht vielmehr seine Umwandlung in ein Alterspflegeheim 
eine günstigere Möglichkeit der Verwendung darstelle. 
Solange Hausnaltsmittel für Staatsbeiträge nicht in aus— 
reichendem Masse zur Verfügung stünden, könne daher für 
ctas Ar eiskrank enhaüs Ochsenhausen kein Staatsbeitrag er— 
wartet werden, dagegen könne für die Umwandlung j^ri ein 
Alterspfle^eheim ein Beitrag in Aussicht gestellt wer 
den, weil hiefür ein besonderes Interesse"bestehe. 
Der Vorsitzende erläutert den in dem Erlaß des Regie- 
-Lungspräsid.iums erscheinenden Begriff des Alterspflege— 
heims und stellt hiezu fest, daß sich im Oberland über- 
naupt kein solche's rflegeheim befinde. Die dauernde Voll— 
belegung eines solchen Pilegeheims sei keinerlei Problem. 
Rach Abschluss seiner Ausführungen müssen ohne Zweifel die 
in dem nrlaß des Regierungspräsidiums angegebenen Gründe 
t haher untersuont werden und eine eingehende Aussprache 
t^-Lolgen. In den weiteren Ausführungen geht der Vorsitzen 
de darauf ■ ein, in welchem Umfang eine Erweiterung ™d 
Modernisierung des Hauses notwendig ist für den Fall 
beibehaltentverden 
Will Lr halte es für möglich, ähnlich dem Vorvanv Biberach 
zunächst einen Anbau mit zusätzlichen Betten und Behänd- 
lungsemricntungen zu schaffen und anschliessend den
	        
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