Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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Im Anschluss an die heutige Kreistagssitzung wird der 
Kreisrat vom Vorsitzenden noch zu einer kurzen Beratung ein 
berufen. 
Einziger Paragraph 
Genehmigung von Grundstückskäufen auf Markung Erolzheim. 
Der Kreisrat wird davon unterrichtet, daß anlässlich der 
Begradigung der Landstraße II.Ordnung am Ortsausgang von Edel 
beuren vor einigen Jahren Grunderwerb notwendig geworden sei. 
Die Grundstücksangelegenheiten wurden erst dieser Tage an Hand 
der vorliegenden Meßurkunde erledigt. Für Fälle dieser Art hat 
seit dem Kreistagsbeschluß vom 23.4.1953 die jeweilige Markungs 
gemeinde aufzukommen, soweit die Kosten sich im Einklang mit 
der Leistungsfähigkeit einer Gemeinde befinden. In dem vorlie 
genden Fall handelt es sich aber um eine Straßenbaumaßnahme, die 
schon erhebliche Zeit vor dem erwähnten Kreistagsbeschluß in An 
griff genommen und auch fertiggestellt wurde. Man sollte deshalb 
die Angelegenheit in eigener Zuständigkeits vollends zum Ab 
schluß bringen, zumal erhebliche Abschlagszahlungen schon vor 
Jahren geleistet wurden. Es empfiehlt sich weiter, die Auf 
lassung der erworbenen Straßengrundstücke nicht auf den Kreis 
verband, sondern auf die Markungsgemeinde Erolzheim vorzunehmen, 
da es nicht tunlich ist, wenn der Kreisverband einzelne Straßen 
grundstücksflächen im grundbuchmässigen Eigentum hat, während 
alle übrigen Straßenflächen der Landstraßen II.Ordnung sich im 
grundbuchmässigen Eigentum der Markungsgemeinden befinden. 
Es werden die einzelnen Werte der 3 Kaufverträge Stark, 
Rapp und Wiest bekanntgegeben. Danach wird einstimmig 
beschlossen, 
1) die abgeschlossenen Kaufverträge mit Anna Stark, Karl Rapp 
und Lorenz Wiest, alle wohnhaft in Edelbeuren Gde.Erolzheim, 
zu genehmigen; 
2) die erworbenen Straßengrundflächen auf die Gemeinde Erolzheim 
ohne Kostenerstattung aufzulassen. 
Zur Beurkundung! 
Der geschäftsleit.Beamte 
,e 
Kreisamtsrat 
Landrat 
Schriftführer: 
Kreisoberinspektor.
	        
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