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Im Anschluss an die heutige Kreistagssitzung wird der
Kreisrat vom Vorsitzenden noch zu einer kurzen Beratung ein
berufen.
Einziger Paragraph
Genehmigung von Grundstückskäufen auf Markung Erolzheim.
Der Kreisrat wird davon unterrichtet, daß anlässlich der
Begradigung der Landstraße II.Ordnung am Ortsausgang von Edel
beuren vor einigen Jahren Grunderwerb notwendig geworden sei.
Die Grundstücksangelegenheiten wurden erst dieser Tage an Hand
der vorliegenden Meßurkunde erledigt. Für Fälle dieser Art hat
seit dem Kreistagsbeschluß vom 23.4.1953 die jeweilige Markungs
gemeinde aufzukommen, soweit die Kosten sich im Einklang mit
der Leistungsfähigkeit einer Gemeinde befinden. In dem vorlie
genden Fall handelt es sich aber um eine Straßenbaumaßnahme, die
schon erhebliche Zeit vor dem erwähnten Kreistagsbeschluß in An
griff genommen und auch fertiggestellt wurde. Man sollte deshalb
die Angelegenheit in eigener Zuständigkeits vollends zum Ab
schluß bringen, zumal erhebliche Abschlagszahlungen schon vor
Jahren geleistet wurden. Es empfiehlt sich weiter, die Auf
lassung der erworbenen Straßengrundstücke nicht auf den Kreis
verband, sondern auf die Markungsgemeinde Erolzheim vorzunehmen,
da es nicht tunlich ist, wenn der Kreisverband einzelne Straßen
grundstücksflächen im grundbuchmässigen Eigentum hat, während
alle übrigen Straßenflächen der Landstraßen II.Ordnung sich im
grundbuchmässigen Eigentum der Markungsgemeinden befinden.
Es werden die einzelnen Werte der 3 Kaufverträge Stark,
Rapp und Wiest bekanntgegeben. Danach wird einstimmig
beschlossen,
1) die abgeschlossenen Kaufverträge mit Anna Stark, Karl Rapp
und Lorenz Wiest, alle wohnhaft in Edelbeuren Gde.Erolzheim,
zu genehmigen;
2) die erworbenen Straßengrundflächen auf die Gemeinde Erolzheim
ohne Kostenerstattung aufzulassen.
Zur Beurkundung!
Der geschäftsleit.Beamte
,e
Kreisamtsrat
Landrat
Schriftführer:
Kreisoberinspektor.