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auch den örtlichen Verhältnissen' Rechnung tragen und ins
besondere das Interesse*der Bevölkerung" berücksichtigen 0
"Kreisrat Hagel führt aus, daß die Anregung:des Kreisrats
Dobler sehr"eingehend besprochen werden .müsste. Ar könne
zwar die Entscheidung des Regierüngspräsidiums nicht ver
stehen und. man müsse ihm erst noch beweisen., daß grössere
Krankenhäuser billiger seien wie kleinere. Seinen Informa
tionen nach decke sich diese: Auf fas sung.. auch nicht mit der
ärztlichen Auffassung. Er glaube durchaus, d^ß'man im
Jahre 1957 in Ochsenhausen kein neues Kreiskrankenhaus
mehr erstellen würde.. Seit Jahrzehnten fühle sich jedoch
die Bevölkerung mit dieser Einrichtung so verbunden, daß
psi einer Schliessung dieses Hauses der Frieden in der Be
völkerung des Kreises ; sicherlich nicht nur gefährdet, son
dern sogar zerstört sei und gegen einen solchen Aufhebungs
beschluss aus.der Bevölkerung, eine erhebliche Opposition
-erwartet werden müsse. Kreisamtsrat Rack erläutert die Auf
fassung des Regierungspräsidiums in Tübingen und stellt
insoweit die Ausführungen des Kreisrats Hagel richtig.
Auch die Chefärzte.Dr.Gauckler, Ochsenhausen und Dr.Schnei
derhan, Biberach bekennen sich zur Überraschung der Ver
waltung im Grundsatz zu den Ausführungen des Regierungs
präsidiums, weil sie den neuesten Erkenntnissen entsprächen.
Von besonderer Wichtigkeit sei aber, ob die grundsätzlich
richtige Auffassung des Regierüngspräsidiums auch den
speziellen lokalen Verhältnisse^, im .Landkreis Biberach Rech
nung trage. Es könne durchaus denkbar sein, daß ein allge
mein anerkannter Grundsatz im. konkreten.Einzelfall unzweck
mässig erscheine. Sicher sei auch, daß das jetzige Haus in
seinem derzeitigen Zustand weder als Krankenhaus noch als
Pflegeheim belassen'werden könne. Kreisrat Dobler stellt
wegen der gegen ihn von Kreisrat Habrik gerichteten An
griffe fest, daß er nichts gegen Ochsenhausen habe, er
müsse aber verlangen können, daß die Angelegenheit offen
und in aller Deutlichkeit und mit allen Konsequenzen be
sprochen werde. Die Angelegenheit sei von so entscheiden
der Bedeutung, daß man den Kern der Sache gründlich prüfen
müsse. Kreisrat leger nimmt ebenfalls zu der Angelegenheit
Stellung und spricht sich für eine Modernisierung, und Er
weiterung des Kreiskrankenhauses Ochsenhausen aus. Man
könne es sich kreispolitisch nicht mehr leisten, das Kreis
krankenhaus in Ochsenhausen zu schliessen, weil dieses
Haus für den östlichen Bezirk des Kreises nicht mehr, wegzu
denken sei. Bei der weiteren eingehenden Auseinander
setzung kristallisiert sich schliesslich heraus, . daß die
. Darlegungen des Regierungspräsidiums zwar grundsätzlich
anerkennenswert sind, sie jedoch auf die hiesigen Verhält
nisse wegen der Weiträumigkeit des Kreises und den in Jahr
zehnten gewachsenen Gegebenheiten nicht anwendbar sind.
Jenn sich der Kreisrat und der Kreistag zur Aufrechter
haltung. des Kreiskrankenhauses in Ochsenhausen entschlies
se, liege der Brennpunkt der Entscheidung nach den Aus
führungen des Vorsitzenden darin, was nun in baulicher Hin
sicht getan werden soll. Es sei wohl absurd, etwa ein
Konkurrenzkrankenhaus für Biberach oder auch für Memmingen