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'§ 23
Einm alige Zulage an die S chwester Lerche nmüller
beim Kr eiskrankenhaus Biberach *
per Kreisrat wird davon unterrichtet, daß. apf die
Schwester Viktoria Lerchenmüller im Kreiskrankenhaus
der Tarifvertrag für Angestellte auf Gewährung einer
einmaligen Zulage^ deshalb keine Anwendung f indet, weil
diese Scnwester im Monat Dezember 1956 wegen Krankheit
keine Dienstbezüge oder Krankendezuge erhalten hatte.
Die Schwester befindet sich jedoch seit Jahren im Kreis—
krankenhaus Biberach und ist als außerordentlich tüchtig
und fleissig bekannt. Die Auswirkung des Tarifvertrags
ist deshalb im vorliegenden Fall recht unbillig. Auf"An
trag der Verwaltung wird einstimmig
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• besc hlo ssen,
der Krankenschwester Lerchenmüller in sinngemässer An
wendung des in Frage kommenden Tarifvertrags als Frei
willigkeit sleistung ebenfalls eine einmalige Zuwendung
in Höhe der Hälfte der Dienstbezüge des Monats Nov.1956,
- also 174,75 DM zu verwilligen.
§ 24
s pO-isc hädigung für den Stellvertreter *
des Landrats, Reg.Rat Gerb er “
Reg.Rat Gerber tritt, vor Beratung als befangen ab.
Der Kreisrat wird vom Vorsitzenden über den Erlaß des
Finanzministeriums vom 27.11.1956 unterrichtet, wonach
dem staatlichen Stellvertreter des Landrats, Reg.Rat
derber zu,r Abgeltung der Aufwendungen, die ihm in Ange
legenheiten der. Landkreisselbstverwaltung einschliessl.
cier Dienstreisen innerhalb des Kreises und bei Dienst
reisen innerhalb des Kreises in staatl., Angelegenheiten
entstehen, bei der Größe des Kreises Biberach eine monat
liche Aufwandsentschädigung von höchstens 90,—DM ge
währt werden kann. Seither hatte Reg.Rat Gerber eine Auf
wandsentschädigung von 75,— DM erhalten.
Es wird
beschlossen,
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an Reg.Rat Gerber eine Dienstaufwandsentschädigung in
Höhe vo.il 90, DM mit Wirkung ab 1.10.1956 zur Auszahlung
zu genehmigen. Mit dieser Aufwandsentschädigung sind die
uiWendungen des Reg.Rats Gerber in Angelegenheiten der
LandkreisSelbstverwaltung einschliessl. der Dienstreisen
innemalb des Kreises und bei Dienstreisen innerhalb des
nreises in staatl. Angelegenheiten abgegolten.