Das vorgeschlagene Verfahren wird vom Kreisrat für zweck
mässig erachtet. Es wird einstimmig
b e s chlo s s en;
1) Die Verwaltung zu ermächtigen, gegenüber der Aufsichts
behörde die geforderten Erklärungen, die an die Ertei
lung der Vorgriffsgenehmigung gebunden sind, abzugeben,
2) den ap.Kreisinspektor Dörflinger anzustellen und in die
Planstelle des Kassenleiters der Besoldungsgruppe A 4 c 1
unter der Herrschaft der Besoldungssatzung unverzüglich
einzuweisen,
3) nach Vollzug des Beschlusses Ziff.2 die Stellensatzung
zu veröffentlichen und nach Eintritt der Rechtskraft
folgende Anstellung bzw. folgende Beförderungen zu
vollziehen:
a) Anstellung des ap.Kreisinspektors Weber und Einwei
sung in die Planstelle der Besoldungsgruppe A 4 c 1
beim Jugendamt,
b) Beförderung des Kreisinspektors Kolb und Einweisung
in die neugeschaffene Planstelle der Besoldungs
gruppe A 4 b 1 beim Kreissozialamt,
c) Beförderung des Kreisinspektors Raidt und Einwei
sung in die neugeschaffene Planstelle der Besoldungs
gruppe A 4 b 2 beim Kreissozialamt,
d) Beförderung des Kreisinspektors G-awaz und Einwei
sung in die neugeschaffene Planstelle der Besoldungs
gruppe A 4 b 2 beim Kreisausgleichsamt.
Zur Beurkundung!
Der Vorsitzende
Landrat
Der geschäftsleitende Beamte
des KreÄsverbands:
Schriftführer
Kreisamtsrat
Kreisoberinspekt
Der stellvertretende
Vorsitzende für § 7 u.8:
2 Kreisräte