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§ 3
Neubau der Rißbrücke bei Winterstettendorf.
Im Gebiet von Winterstettendorf wird eine Flurberei
nigung durchgeführt. Diese Flurbereinigung sieht auch eine
Rißverbesserung vor die zur Folge hat, daß die bei Winter
stettendorf gelegene Brücke im Zuge der Landstraße II. Ord
nung verlegt werden muß. Es ist die Frage zu entscheiden, ob
die Verlegung der Brücke vom Straßenbauträger oder vom Flurbe
reinigungsamt erfolgen soll. Für den Fall, dass der Straßen
bauträger die Durchführung des Brückenneubaues übernimmt, könn
te eine den Verkehrserfordernissen entsprechende neue Brücke
erstellt werden, wobei eine Beteiligung des Flurbereinigungsamts
zu erreichen ist. Im anderen Falle wird das Flurbereinigungsamt
nur eine Brücke in behelfsmässigem Zustand erstellen, um den
seitherigen Zustand auch nach der Verlegung wieder herzustellen.
Hierüber wird beraten. Der Kreisrat entschliesst sich für einen
Brückenneubau unter der Bauherrschaft des Straßenbauträgers.
Die auf die öffentliche Ausschreibung eingegangenen 10
Angebote liegen in den Grenzen zwischen 16 649,50 und
27 621,50 DM. Das billigste Angebot hat die Firma Zeller und
Söhne in Biberach abgegeben. Unter Berücksichtigung des bil
ligsten Angebots beläuft sich der Kostenvoranschlag des Straßen
bauamts Riedlingen auf 18 000 DM. Die Verhandlungen der Ver
waltung mit dem Flurbereinigungsamt führten zu dem Ergebnis,
daß die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung die Kosten
übernimmt, welche für den Neubau der Brücke über den Betrag von
10 000 DM hinausgehen bis zum Höchstbetrag von 7 000 DM. Die
Verwaltung schlägt vor, dieses Verhandlungsergebnis zu billigen.
Im Haushaltsplan stehen für dieses Bauvorhaben 10 000 DM
zur Verfügung. Der Unterschiedsbetrag von 1 000 DM kann aus dem
Deokungsvermerk abgedeckt werden.
Es wird einstimmig
beschlossen:
1) Den im Zuge der Flurbereinigung auf Markung Winterstetten-
dorf notwendig werdenden Brückenneubau im Zuge einer Land
strasse II. Ordnung in der Bauherrschaft des Straßenbau
trägers durchzuführen.
2) Die Bauarbeiten dem billigsten Bieter Firma Zeller & Söhne
in Biberach zum Angebotspreis von 16 649,50 DM zu über
tragen.
3) Den Kostenvoranschlag des Straßenbauamts Riedlingen in
Höhe von 18 000 DM zu genehmigen.
4) Den Beteiligungsbeitrag der Teilnehmergemeinschaft der Flur
bereinigung Winterstettendorf mit 7 000 DM anzuerkennen.