Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 3 
Neubau der Rißbrücke bei Winterstettendorf. 
Im Gebiet von Winterstettendorf wird eine Flurberei 
nigung durchgeführt. Diese Flurbereinigung sieht auch eine 
Rißverbesserung vor die zur Folge hat, daß die bei Winter 
stettendorf gelegene Brücke im Zuge der Landstraße II. Ord 
nung verlegt werden muß. Es ist die Frage zu entscheiden, ob 
die Verlegung der Brücke vom Straßenbauträger oder vom Flurbe 
reinigungsamt erfolgen soll. Für den Fall, dass der Straßen 
bauträger die Durchführung des Brückenneubaues übernimmt, könn 
te eine den Verkehrserfordernissen entsprechende neue Brücke 
erstellt werden, wobei eine Beteiligung des Flurbereinigungsamts 
zu erreichen ist. Im anderen Falle wird das Flurbereinigungsamt 
nur eine Brücke in behelfsmässigem Zustand erstellen, um den 
seitherigen Zustand auch nach der Verlegung wieder herzustellen. 
Hierüber wird beraten. Der Kreisrat entschliesst sich für einen 
Brückenneubau unter der Bauherrschaft des Straßenbauträgers. 
Die auf die öffentliche Ausschreibung eingegangenen 10 
Angebote liegen in den Grenzen zwischen 16 649,50 und 
27 621,50 DM. Das billigste Angebot hat die Firma Zeller und 
Söhne in Biberach abgegeben. Unter Berücksichtigung des bil 
ligsten Angebots beläuft sich der Kostenvoranschlag des Straßen 
bauamts Riedlingen auf 18 000 DM. Die Verhandlungen der Ver 
waltung mit dem Flurbereinigungsamt führten zu dem Ergebnis, 
daß die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung die Kosten 
übernimmt, welche für den Neubau der Brücke über den Betrag von 
10 000 DM hinausgehen bis zum Höchstbetrag von 7 000 DM. Die 
Verwaltung schlägt vor, dieses Verhandlungsergebnis zu billigen. 
Im Haushaltsplan stehen für dieses Bauvorhaben 10 000 DM 
zur Verfügung. Der Unterschiedsbetrag von 1 000 DM kann aus dem 
Deokungsvermerk abgedeckt werden. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
1) Den im Zuge der Flurbereinigung auf Markung Winterstetten- 
dorf notwendig werdenden Brückenneubau im Zuge einer Land 
strasse II. Ordnung in der Bauherrschaft des Straßenbau 
trägers durchzuführen. 
2) Die Bauarbeiten dem billigsten Bieter Firma Zeller & Söhne 
in Biberach zum Angebotspreis von 16 649,50 DM zu über 
tragen. 
3) Den Kostenvoranschlag des Straßenbauamts Riedlingen in 
Höhe von 18 000 DM zu genehmigen. 
4) Den Beteiligungsbeitrag der Teilnehmergemeinschaft der Flur 
bereinigung Winterstettendorf mit 7 000 DM anzuerkennen.
	        
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