Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 4 
Kostenüberschreitung beim zweiten Bauabschnitt an der 
Landstrasse II. Ordnung Laupheim - Burgrieden. 
Durch Kreisratsbeschluß vom 10.7.1956 wurde der Kosten 
voranschlag des Straßenbauamts Riedlingen für den zweiten 
Bauabschnitt der Landstraße II. Ordnung Laupheim - Burgrieden 
in Höhe von 115 000 DM genehmigt. Zwischenzeitlich hat sich 
gezeigt, daß dieser Kostenvoranschlag nicht ausreicht, sondern 
für diesen Bauabschnitt rund 145 000 DM notwendig sind, also 
eine Kostenüberschreitung von 30000 DM entstehen wird. Die Ur 
sachen hiefür werden vom Straßenbauamt Riedlingen damit be 
gründet, daß die im Zuge des zweiten Bauabschnitts liegende 
Rotbrücke entgegen den ursprünglichen Erwartungen teilweise 
abgebrochen und wieder aufgebaut werden mußte um die notwendi 
ge Belastungstragkraft zu gewährleisten. Wegen der überaus 
nassen Witterung war es ferner nicht möglich, den bei den Bau 
arbeiten anfallenden Lehmboden in die Auffüllung einzubauen. 
Es mußte hiezu Kies genommen'werden und ausserdem eine durch 
gehende FrostSchutzschicht aus Kies eingebaut werden. Nach Be 
ratung wird einstimmig 
beschlossen, 
die Kostenüberschreitung zum ursprünglichen Kostenvoranschlag 
im Betrage von rund 30 000 DM als notwendig anzuerkennen und 
die erforderlichen Mehrkosten aus dem Deokungsvermerk bereit 
zustellen-, 
§ 5 
Vorlage der Niederschrift. 
Die Niederschrift über die Beratungen des Kreisrats am 
19. Januar 1957 wird bekanntgegeben und 
anerkannt.
	        
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