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§ 4
Kostenüberschreitung beim zweiten Bauabschnitt an der
Landstrasse II. Ordnung Laupheim - Burgrieden.
Durch Kreisratsbeschluß vom 10.7.1956 wurde der Kosten
voranschlag des Straßenbauamts Riedlingen für den zweiten
Bauabschnitt der Landstraße II. Ordnung Laupheim - Burgrieden
in Höhe von 115 000 DM genehmigt. Zwischenzeitlich hat sich
gezeigt, daß dieser Kostenvoranschlag nicht ausreicht, sondern
für diesen Bauabschnitt rund 145 000 DM notwendig sind, also
eine Kostenüberschreitung von 30000 DM entstehen wird. Die Ur
sachen hiefür werden vom Straßenbauamt Riedlingen damit be
gründet, daß die im Zuge des zweiten Bauabschnitts liegende
Rotbrücke entgegen den ursprünglichen Erwartungen teilweise
abgebrochen und wieder aufgebaut werden mußte um die notwendi
ge Belastungstragkraft zu gewährleisten. Wegen der überaus
nassen Witterung war es ferner nicht möglich, den bei den Bau
arbeiten anfallenden Lehmboden in die Auffüllung einzubauen.
Es mußte hiezu Kies genommen'werden und ausserdem eine durch
gehende FrostSchutzschicht aus Kies eingebaut werden. Nach Be
ratung wird einstimmig
beschlossen,
die Kostenüberschreitung zum ursprünglichen Kostenvoranschlag
im Betrage von rund 30 000 DM als notwendig anzuerkennen und
die erforderlichen Mehrkosten aus dem Deokungsvermerk bereit
zustellen-,
§ 5
Vorlage der Niederschrift.
Die Niederschrift über die Beratungen des Kreisrats am
19. Januar 1957 wird bekanntgegeben und
anerkannt.