Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 10 
Festsetzung der Schwesterngelder für die in den Kreiskran 
kenhäusern tätigen Ordensschwestern des Klosters Reute. 
Durch Kreisratsbeschluß vom Joli.1956 wurden die 
Schwesterngelder für die Ordensschwestern der Kreiskrankenhäu 
ser mit Wirkung vom 1.1.1957 auf monatlich 85 DM erhöht. Bei 
dieser Beschlußfassung wurde in Aussicht genommen, eine noch 
malige Erhöhung voraussichtlich ab 1.4.1957 zu genehmigen. 
Nach den Feststellungen der Verwaltung bezahlen auch andere 
Krankenhausträger G-eStellungsgelder etwa in Höhe von 100 DM 
und darüber. Nach kurzer Beratung wird einstimmig 
beschlossen, 
die Schwesterngelder für die Schwestern des Klosters Reute in 
den Kreiskrankenhäusern Biberach, Laupheim und Ochsenhausen 
mit Wirkung vom 1.4.1957 an auf monatlich 100 DM je Schwester 
zu erhöhen. 
§ 11 
Mittelbereitstellung für das Kreiskrankenhaus Biberach 
im Haushaltsplan des Rechnungsjahres 1957. 
Die Verwaltung führt aus, daß anlässlich der Auf 
stellung des Haushaltsplans 1957 bezüglich des Kreiskranken 
hauses Biberach noch einige offene Fragen vorliegen, die am 
zweckmässigsten vor der endgültigen Fertigung : des Entwurfs 
durch den Kreisrat geklärt werden sollten. 
Zum ersten ist zu klären, in welchem Umfang Mittel 
für die Ausstattung der neuen Personalräume des Personalge 
bäudes und der zusätzlich gewonnenen Krankenbetten bereitzu 
stellen sind. Zum zweiten ist nach Fertigstellung des Wirt 
schaftsgebäudes noch ein gewisser Aufwand zur Gebrauchbar- 
machung der seitherigen Wirtschaftsräume notwendig. Auch wer 
den noch Aufwendungen für einen Leichen- und Sezierraum, evtl. 
für einige Garagen und für die noch notwendige Schlackenbe 
seitigung entstehen und schliesslich ist auch im Verlaufe des 
Rechnungsjahres 1957 möglicherweise die Entscheidung über die 
zurückgestellte Erstellung eines Schweinestalles zu treffen. 
Die Verwaltung schlägt vor, für diese näher aufgeführ 
ten und begründeten Maßnahmen im Haushaltsplan 1957 zunächst 
keine Mittel bereitzustellen. Diese Auffassung ist dadurch be 
gründet, daß noch nicht geklärt ist, wie sich die Kosten für 
das im Laufe des Rechnungsjahres 1957 fertigzustellende Wirt 
schafts- und Personalgebäude endgültig abrechnen. Es ist nach
	        
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