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§ 10
Festsetzung der Schwesterngelder für die in den Kreiskran
kenhäusern tätigen Ordensschwestern des Klosters Reute.
Durch Kreisratsbeschluß vom Joli.1956 wurden die
Schwesterngelder für die Ordensschwestern der Kreiskrankenhäu
ser mit Wirkung vom 1.1.1957 auf monatlich 85 DM erhöht. Bei
dieser Beschlußfassung wurde in Aussicht genommen, eine noch
malige Erhöhung voraussichtlich ab 1.4.1957 zu genehmigen.
Nach den Feststellungen der Verwaltung bezahlen auch andere
Krankenhausträger G-eStellungsgelder etwa in Höhe von 100 DM
und darüber. Nach kurzer Beratung wird einstimmig
beschlossen,
die Schwesterngelder für die Schwestern des Klosters Reute in
den Kreiskrankenhäusern Biberach, Laupheim und Ochsenhausen
mit Wirkung vom 1.4.1957 an auf monatlich 100 DM je Schwester
zu erhöhen.
§ 11
Mittelbereitstellung für das Kreiskrankenhaus Biberach
im Haushaltsplan des Rechnungsjahres 1957.
Die Verwaltung führt aus, daß anlässlich der Auf
stellung des Haushaltsplans 1957 bezüglich des Kreiskranken
hauses Biberach noch einige offene Fragen vorliegen, die am
zweckmässigsten vor der endgültigen Fertigung : des Entwurfs
durch den Kreisrat geklärt werden sollten.
Zum ersten ist zu klären, in welchem Umfang Mittel
für die Ausstattung der neuen Personalräume des Personalge
bäudes und der zusätzlich gewonnenen Krankenbetten bereitzu
stellen sind. Zum zweiten ist nach Fertigstellung des Wirt
schaftsgebäudes noch ein gewisser Aufwand zur Gebrauchbar-
machung der seitherigen Wirtschaftsräume notwendig. Auch wer
den noch Aufwendungen für einen Leichen- und Sezierraum, evtl.
für einige Garagen und für die noch notwendige Schlackenbe
seitigung entstehen und schliesslich ist auch im Verlaufe des
Rechnungsjahres 1957 möglicherweise die Entscheidung über die
zurückgestellte Erstellung eines Schweinestalles zu treffen.
Die Verwaltung schlägt vor, für diese näher aufgeführ
ten und begründeten Maßnahmen im Haushaltsplan 1957 zunächst
keine Mittel bereitzustellen. Diese Auffassung ist dadurch be
gründet, daß noch nicht geklärt ist, wie sich die Kosten für
das im Laufe des Rechnungsjahres 1957 fertigzustellende Wirt
schafts- und Personalgebäude endgültig abrechnen. Es ist nach