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schaftliche G-elorauchsgegenstände des laufenden Betrie"bs
im Kreiskrankenhaus Biberach aufzunehmen.
2) Die Verwaltung zu ermächtigen, diese Mittel schon vor der
Verabschiedung des Haushaltsplans zu bewirtschaften.
§ 13
Über- und außerplanmässige Ausgaben im Rechnungsjahr 1955.
Der Rechnungsabschluß 1955 steht unmittelbar bevor und
wird dem Kreisrat und dem Kreistag in der nächsten Sitzung zur
Feststellung zugeleitet. In diesem Zusammenhang ist zuvor noch
die Zustimmung des Kreisrats über die Leistung einiger über-
und ausserplanmässiger Haushaltsausgaben einzuholen, da § 91
der alten Gemeindeordnung für dieses Rechnungsjahr noch Anwen
dung findet. Der Kreisrat wird zunächst über den alten Rechts
zustand und ferner über die Rechtsänderung seit dem 1.4.1956
unterrichtet. Anschliessend werden die in einer Liste zusammen
gefassten Haushaltsüberschreitungen einzeln vorgetragen und be
gründet. Diese Liste ist als Anlage dieser Niederschrift beige
geben.
Bs wird
beschlossen,
den Haushaltsüberschreitungen des Rechnungsjahres 1955 (vergl.
Anlage dieser Niederschrift) förmlich zuzustimmen.
Landrat Heckmann gibt den Vorsitz für einige Zeit an
seinen Stellvertreter Kreisrat Leger ab.