Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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Landrat Heckmann übernimmt wieder den Vorsitz. 
§ 16 
Wahl der Mitglieder für die beim Finanzamt zu bilden 
den Steuerausschüsse. 
Der Kreisrat hat in seiner Sitzung vom 28.11.1956 ent 
sprechend dem Antrag des Finanzamts Biberach die Wahl der 
Mitglieder für die beim Finanzamt zu bildenden Steuerausschüsse 
getroffen. Zu dieser Entscheidung des Kreisrats stellt das 
Finanzamt Biberach am 26.1.1957 fest, daß nach Auffassung des 
Finanzministeriums für die Wahl des Steuerausschusses nicht 
der Kreisrat, sondern der Kreistag zuständig sei. 
Da zu dieser Zuständigkeitsfrage kompetente Entschei 
dungen noch nicht vorliegen, ist sie immerhin zweifelhaft. 
Der^Kreisrat hat seine eigene Zuständigkeit angenommen, wobei_ 
noch besonders darauf abzuheben ist, daß die Angelegenheit sei 
nerzeit vom Finanzamt dringlich behandelt werden wollte und 
daß deshalb,auch wenn die Zuständigkeit des Kreistags bejaht 
werden will, es sich in diesem Fall um eine Eilentscheidung 
des Kreisrats gemäß § 26 Abs. 1 der Landkreisordnung handelt. 
Entsprechend dem Antrag der Verwaltung wird aus Gründen der 
Rechtssicherheit 
beschlossen, 
zu dem Kreisratsbeschluß vom 28.11.1956 noch förmlich fest 
zustellen, daß es sich um einen Eilbeschluß gemäß § 26 Absatz 1 
der Landkreisordnung gehandelt hat, da die Voraussetzungen 
vorgelegen haben.
	        
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