Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 20 
Beitrag an den Bund Süddeutscher Volksmusiker e.V» 
Bezirk OberSchwaben. 
Der Bund Süddeutscher Volksmusiker e.V. Bezirk Ober 
schwaben mit dem Sitz in Laupheim hat ein Beitragsgesuch an 
den Landkreis gerichtet und um finanzielle Unterstützung bei 
der Schulung von Jungmusikern und Dirigenten gebeten. Die 
Verwaltung hält diese Aufgaben des Bundes Süddeutscher Volks 
musiker für förderungswürdig, würde es jedoch begrüssen, wenn 
mit einer solchen Beitragslei-stung alle sonstigen Beiträge an 
Musikkappellen seitens des Landkreises als abgegolten ange 
sehen werden könnten. Sie schlägt unter Beachtung dieses Grund 
satzes einen laufenden Beitrag von 800 DM vor. Die Mehrheit der 
Kreisräte tritt zwar der Auffassung der Verwaltung bei, hält 
jedoch einen Betrag von 500 DM für angemessen. Schliesslich 
wird einstimmig 
beschlossen; 
1) Dem Bund Süddeutscher Volksmusiker e.V. Bezirk Oberschwaben 
mit dem Sitz in Laupheim mit Wirkung vom Rechnungsjahr 1957 
an für dessen Aufgaben im Kreis Biberach insbesondere auf dem 
Gebiet der Schulung von Jungmusikern und Dirigenten einen 
laufenden Jahresbeitrag von 500 DM bis auf weiteres zu ge 
währen. 
2) Bestzulegen, daß künftig und bis auf weiteres Gesuche von 
Musikkapellen des Landkreises unter Verweisung auf diese 
laufende Beitragsgewährung abzulehnen sind. 
§ 21 
Beitrag an den Kreisjugendring Biberach. 
Das Gesuch des Kreisjugendrings Biberach um Ver- 
willigung eines Beitrags aus Mitteln der Jugendpflege aus 
Anlaß des Englandbesuchs wird vorgetragen. Entsprechend dem 
Antrag der Verwaltung wird 
beschlossen, 
einen einmaligen Beitrag von 500 DM aus Mitteln des Rech 
nungsjahres 1956 zur Verfügung zu stellen.
	        
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