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§ 20
Beitrag an den Bund Süddeutscher Volksmusiker e.V»
Bezirk OberSchwaben.
Der Bund Süddeutscher Volksmusiker e.V. Bezirk Ober
schwaben mit dem Sitz in Laupheim hat ein Beitragsgesuch an
den Landkreis gerichtet und um finanzielle Unterstützung bei
der Schulung von Jungmusikern und Dirigenten gebeten. Die
Verwaltung hält diese Aufgaben des Bundes Süddeutscher Volks
musiker für förderungswürdig, würde es jedoch begrüssen, wenn
mit einer solchen Beitragslei-stung alle sonstigen Beiträge an
Musikkappellen seitens des Landkreises als abgegolten ange
sehen werden könnten. Sie schlägt unter Beachtung dieses Grund
satzes einen laufenden Beitrag von 800 DM vor. Die Mehrheit der
Kreisräte tritt zwar der Auffassung der Verwaltung bei, hält
jedoch einen Betrag von 500 DM für angemessen. Schliesslich
wird einstimmig
beschlossen;
1) Dem Bund Süddeutscher Volksmusiker e.V. Bezirk Oberschwaben
mit dem Sitz in Laupheim mit Wirkung vom Rechnungsjahr 1957
an für dessen Aufgaben im Kreis Biberach insbesondere auf dem
Gebiet der Schulung von Jungmusikern und Dirigenten einen
laufenden Jahresbeitrag von 500 DM bis auf weiteres zu ge
währen.
2) Bestzulegen, daß künftig und bis auf weiteres Gesuche von
Musikkapellen des Landkreises unter Verweisung auf diese
laufende Beitragsgewährung abzulehnen sind.
§ 21
Beitrag an den Kreisjugendring Biberach.
Das Gesuch des Kreisjugendrings Biberach um Ver-
willigung eines Beitrags aus Mitteln der Jugendpflege aus
Anlaß des Englandbesuchs wird vorgetragen. Entsprechend dem
Antrag der Verwaltung wird
beschlossen,
einen einmaligen Beitrag von 500 DM aus Mitteln des Rech
nungsjahres 1956 zur Verfügung zu stellen.