Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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1) Die Pflegesätze des Tuberkulosekrankenhauses Ochsenhausen 
mit Wirkung vom 1» 1.1957 an um 1-,— DM auf 10.50 DM und 
mit Wirkung vom 1,4.1957 um weitere 0,50 DM auf 11.— DM 
zu erhöhen. 
2) Die Verwaltung zu beauftragen, die preisrechtliche Geneh 
migung zu dieser Pflegesatzerhöhung einzuholen. 
§ 25 
Pflegesätze für die Kreiskrankenhäuser. 
Die Verwaltung unterrichtet den Kreisrat über die in den 
letzten Monaten insbesondere auch in den Kreiskrankenhäusern 
eingetretenen zum Teil recht erheblichen Preis- und Lohn 
steigerungen, für die der Krankenhausträger nicht verantwort 
lich gemacht werden kann. Die Preis- und Lohnerhöhungen be 
tragen seit der letzten Pflegesatzerhöhung nach den Berech 
nungen der Verwaltung unter Berücksichtigung der weiteren 
Kostensteigerungen ab 1.4.1957 pro Pflegetag mindestens 1,50 DM. 
Wegen der Übernahme dieses Betrages auf die Kostenträger wurde 
mit den maßgebenden Kostenträgern der Krankenhäuser des Land 
kreises mehrfach länger verhandelt. Kreisamtsrat Rack schil 
dert den Verhandlungsverlauf mit den Kassenvertretern ein 
gehend und unterrichtet den Kreisrat über den Ausgang dieser 
Verhandlungen. Die Kassen hätten bei der letzten Verhandlung 
am 7. März 1957, obwohl die Krankenhausverwaltung die Kosten 
erhöhungen von 1,50 DM bis ins einzelne nachgewiesen und be 
gründet habe, nur eine Pflegesatzerhöhung von 0,50 DM ange 
boten. Die Krankenhausverwaltung habe diesen unbilligen Vor 
schlag seitens der Kassen abgelehnt und die Verhandlungen kur 
zerhand abgebrochen, weil es offensichtlich am Willen der 
Kassen mangele, der Situation der Krankenhäuser Rechnung zu 
tragen. Zwar sei einzuräumen, daß die Kassen sicherlich eben 
falls unter großen finanziellen Schwierigkeiten zu leiden ha 
ben. Nahezu sämtliche Kassen hätten aber Beitragserhöhungen 
ab 1, März 1957 beantragt und Aussicht auf Genehmigung dieser 
Beitragserhöhung. Auch wenn angenommen wird, daß die Kassen 
sich ihrem Angebot noch etwas zuhandeln hätten lassen, hielt 
die Verwaltung den Abbruch der Verhandlungen im GesamtZusammen 
hang für geboten. 
Die Verwaltung beantragt eine Entlastung seitens des 
Kreisrats für diesen Verhandlungsabbruch und schlägt vor, 
nunmehr das offizielle Preisgenehmigungsverfahren über die 
Festsetzung der zulässigen Pflegesätze für die Krankenhäuser 
des Landkreises zu beantragen, es sei denn, daß sich die Kassen 
schließlich doch noch bereitfinden, eine angemessene Pflege 
satzerhöhung anzuerkennen. Bei der Beratung der Angelegenheit 
kommt die einmütige Auffassung des Kreisrats zum Ausdruck, daß 
die Verwaltung in der gegebenen Situation mit dem Verhandlungs 
abbruch die richtige Entscheidung getroffen hat und daß eine
	        
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