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angebotene Pflegesatzerhöhung von 0,50 DM bei einem zu
sätzlichen Kostenanfäll von 1,50 DM"auch für den Kreisrat
völlig un^diskutabel sei.
Es wird einstimmig
beschlossen:
1) Die Maßnahmen der Verwaltung bezüglich der Pflegesatz
erhöhungen für die Krankenhäuser des Landkreises zu
billigen;
2) die Verwaltung zu beauftragen, das offizielle Preisge
nehmigungsverfahren zur Pflegesatzerhöhung einzuleiten.