Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 29 
Festsetzung des Besoldungsdienstalters des Kreis- 
- Oberinspektors Raidt. " ~ 
Der seitherige Kreisinspektor Raidt wurde mit Wirkung 
vom, 7.2.1957 an zum Kreisoberinspsktor der Bes.Gruppe A 4 b 2 
befördert. Raidt hatts seither in der Bes.Gruppe A 4 c 2 
gemäß Kreisratsbeschluß vom 4.4.1951 ein BDA vom hl.1936. In 
seiner neuen Besoldungsgruppe, A 4 b 2 ändert sich das seit 
herige BDA gemäß § 7 Absatz 5 des Besoldungsgesetzes nicht. 
Es wird einstimmig 
beschlossen, 
das Besoldungsdienstalter des Kreisoberinspektors Raidt in 
der Bes.Gruppe A 4 b 2 unverändert' auf 1.1.1936 zu belassen. 
§ 30 
Festset zu ng des Besoldungsdienstalters des Kreis 
oberinspektors Gawatz. 
Der seitherige Kreisinspektor Paul Gawatz wurde mit Wir 
kung vom 7.2.1957 an zum KreisOberinspektor der Bes.Gruppe 
A 4 b 2 befördert. Aus diesem A n laß ist das Besoldungsdienst 
alter neu festzusetzen. Gawatz hatte seither in der Bes.Gruppe 
A 4 c 2 gemäß Kreisratsbeschluß vom 21.7.1954 ein BDA vom 
14.8.1952. In seiner neuen Bes.Gruppe A 4-b 2 ist■das Be 
soldungsdienstalter gemäß § 7 Absatz 5 des Besoldungsgesetzes 
grundsätzlich unverändert. Nach Nr. 7 der Besoldungsvorschriften 
ist das BDA jedoch anlässlich dieser Beförderung auf den 1. Tag 
des betreffenden Monats vorzulegen. Es wird einstimmig 
beschlossen, 
das Besoldungsdienstalter des KreisOberinspektors Gawatz in 
der Bes.Gruppe A 4 b 2 auf 1.8.1952 festzusetzen.
	        
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