31
§ 33
‘Bestellung zum ersten Landesbeamten, des Landrats
amts Biberach.
Das Innenministerium Baden-Württemberg hat mit Erlaß
vom 4.2.1957 Regierungsrat Gerber beim Landratsamt Biberach
gemäß § 37 Abs. 5 der LandkreisOrdnung mit Wirkung vom 1.2.
1957 an zum 1. Landesbeamten bestellt. Hievon ist dem Kreis
rat und dem Kreistag gemäß dem Erlaß der Aufsichtsbehörde
Kenntnis zu geben. Der Kreisrat nimmt von der Bestellung des
Regierungsrats Gerber zum ersten Landesbeamten des Landrats
amts Biberach
ohne Einwendungen Kenntnis.
§ 34
Dienstjubiläum des Regierungssekretärs Eritschle
beim Landratsamt Biberach.
Regierungssekretär Eritschle, geb. 19.7.1897, konnte
am 5. März 1957 sein 25-jähriges DienstJubiläum begehen.
Der Kreisrat hat sich durch eine frühere Entscheidung da
hingehend festgelegt, daß er bei den Landesbeamten des
Landratsamts eine Jubiläumsgäbe von Fall zu Fall nach freiem
Ermessen festsetzt. Der Vorsitzende gibt nähere Auskunft
über die Qualität des Beamten. Hienach wird in sinngemäßer
Anwendung der Dienstordnung des Landkreises für die Kreis
bediensteten einstimmig
beschlossen,
dem Regierungssekretär Eritschle aus Anlaß des 25-jährigen
DienstJubiläums eine Gratulationsgabe in Höhe der Hälfte
der Dienstbezüge als Freiwilligkeitsleistung zu verwilligen.