Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

32 
§ 35 
Weiterbeschäftigung der Kreisfürsorgerin Hepp. 
Die Kreisfürsorgerin Hepp tritt mit Ablauf des Monats 
April 1957 kraft Gesetz in den Ruhestand. Die Fürsorgerin 
Hepp hat Antrag gestellt, daß sie beim Landkreis mit gewissen 
Einschränkungen auch darüberhinaus noch beschäftigt wird. 
Nach kurzer Beratung wird 
beschlossen, 
eine Weiterbeschäftigung der Kreisfürsorgerin Hepp nach Ein 
tritt in den Ruhestand abzulehnen. 
§ 36 
Änderung der Stellensatzung. 
Die Kreisfürsorgerin Hepp tritt mit Ablauf des Mo 
nats April 1957 in den gesetzlichen Ruhestand. Mit Rücksicht 
auf das Gesetz zu Artikel 131 GG hält es die Verwaltung für 
zweckmässig, wenn die Planstelle der Kreisfürsorgerin Hepp 
nach deren Ausscheiden bis auf weiteres aus der Stellen 
satzung gestrichen wird, da geeignete Unterbringungsberechtigte 
für diese Stelle kaum zu gewinnen sind. Die Nachfolge könnte 
zunächst durchaus im Angestelltenverhältnis geregelt werden. 
Für den Fall, daß sich später zeigt, daß sich die im Ange 
stelltenverhältnis tätige Fürsorgerin zur Übernahme in das 
Beamtenverhältnis besonders eignet, würde der Wiederaufnahme 
dieser Beamtenplanstelle zu gegebener Zeit wohl nichts im Wege 
stehen, wenn etwaige Schwierigkeiten nach dem Gesetz zu Artikel 
131 GG ausgeräumt sind. Nach kurzer Beratung wird einstimmig 
beschlossen, 
an den Kreistag den Antrag zu stellen: 
In der Stellensatzung zu streichen: 
Zahl 
Bes. 
Gruppe 
Amtsbe 
zeichnung 
Art, Dienst- Vermerke: 
Stellung 
„ 2 
und 
A 5 b Kreisfür ¬ 
sorgerinnen 
neu aufzunehmen: 
mit abgeteilten " 
Dienstbezirken 
,, 1 
A 5 b 
Kreisfürsor 
gerin 
mit eigenem " 
Dienstbezirk
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.