Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 43 
Kanzleikostenentschädigung an Kreisbrandmeister Riehlein. 
Das Büro der Kreisbrandmeisterstelle ist in der Wohnung des 
Kreisbratidmeisters Riehlein untergebracht = Für die Gestellung 
der erforderlichen Diensträyme einschl. Heizung, Reinigung, Be 
leuchtung und Mobiliar hat Kreisbrandmeister Riehlein bisher 
eine monatliche Kanzleikostenentschädigung von 50,— DR erhal 
ten. Durch die in den letzten Jahren eingetretenen° Teuerungen, 
insbesondere beim Sachbedarf wie Reinigung, Heizung und Be 
leuchtung, erscheint diese Entschädigung nach Auffassung der 
Verwältung nicht mehr angezeigt. Auf Vorschlag der Verwaltung 
wird 
beschlossen, 
die Kanzleikostenentschädigung für Kreisbrandmeister Riehlein 
mit Wirkung ab 1.4.1957 auf monatlich 65,— DM festzusetzen. 
§ 44 
Kanzleikostenentschädigung an Verwaltungsaktuar Schick. 
Verwaltungsaktuar Schick stellt die Diensträume für das 
Verwaltungsaktuariat V in Ummendorf einschl. Heizung, Be 
leuchtung und Reinigung selbst. Er hatte hiefür seit dem 1.4.48 
eine Kanzleikostenentschädigung von monatlich 42,50 DM zuzüg 
lich eines Mietbetrags für Einrichtungen erhalten. Durch die 
laufenden Teuerungen insbesondere beim Sadhbedarf in den letzten 
Jahren ist diese Kanzleikostenentschädigung nicht mehr angemes 
sen. Die Verwaltung schlägt vor, die Kanzleikostenentschädigung 
auf monatlich §5,— DM zu erhöhen, jedoch eine besondere Miete 
für Einrichtungen nicht mehr zu bezahlen, sondern den noch 
evtl, vorhandenen Einrichtungsbedarf auf Kosten des Kreises zu 
beschaffen. Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung wird 
beschlossen, 
an Verwaltungsaktuar Schick mit Wirkung ab 1.4.1957 eine Kanz 
le ikostenent Schädigung von monatlich 66>— DM auszuzahlen.
	        
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