Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 45 
Kanzleikostenentschädigung an Verwaltungsaktuar Schmid. 
Verwaltungsaktuar Schmid stellt die Diensträume für 
das Verwaltungsaktuariat IV in Erolzheim einschl. Heizung, 
Beleuchtung und’Reinigung selbst. Er hatte hiefür seit dem 
1.2.1948 eine Kanzleikostenentschädigung von monatlich 
57,— DM zuzüglich eines Mietbetrags für Einrichtungen er 
halten. Durch die laufenden Teuerungen insbesondere beim 
Sachbedarf in den letzten Jahren ist diese Kanzleikosten 
entschädigung hicht mehr angemessen. Die Verwaltung schlägt 
vor, die Kanzleikostenentschädigung auf monatlich 70,— DM 
zu erhöhen, jedoch eine besondere Miete für Einrichtungen 
nicht mehr zu bezahlen, sondern den noch evtl, vorhandenen 
Einrichtungsbedarf auf Kosten des Kreises zu beschaffen. 
Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung wird 
beschlossen, 
an Verwaltungsaktuar Schmid mit Wirkung ab 1.4.1957 eine 
Kanzleikostenentschädigung von monatlich 70,— DM auszu 
zahlen. 
§ 46 
Kanzleikostenentschädigung an Kreisbaumeister Ceppa. 
Kreisbaumeister Ceppa stellt die Diensträume der Kreis 
baumeisterstelle Ochsenhausen einschl. dem notwendigen Auf 
wand für Heizung, Beleuchtung und Reinigung im Einvernehmen 
mit dem Dienstherrn in seinem neu erstellten Wohnhaus zur 
Verfügung. Ceppa hat eine Aufwandsberechnung gefertigt. Nach 
längeren Verhandlungen kam zwischen Kreisbaumeister Ceppa und 
der Verwaltung schliesslich eine Einigung über eine monatliche 
Kanzleikostenentschädigung von 115,— DM zustande. Die Berech 
nung dieses Betrages wird dem Kreisrat im einzelnen bekanntge 
geben. Schliesslich wird entsprechend dem Antrag der Ver 
waltung 
beschlossen, 
<tie Kanzleikostenentschädigung für die Büroräume der Kreis 
baumeisterstelle Ochsenhausen mit Wirkung vom 1.10.1956 an 
auf mtl. 115,— DM einschl. Sachaufwand festzusetzen.
	        
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