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die Kanzleikostenentschädigung für die Büroräume des Ver-
waltungsaktuariats II einschl. Sachaufwand mit Wirkung vom
1.4»1956 an auf einen Betrag von monatlich 115,— DM fest
zusetzen.
Zur Beurkundung!
Der Vorsitzende
Landrat
Der geschäftsleit.Beamte
der Kreisselbstverwaltung:
/
Schriftführer:
Kreisamtsrat
Kreisoberinspektor
Der stellvertr. Vorsitzende
für die §§ 14 u. 15:
Bürgermeister
2 Kreisräte: