Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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I. Teil: Öffentliche Sitzung 
_ die öffentliche Ausschreibung gingen nur Angebote 
von der Firma,W. Gohringer in Biberach und A. Sourisseau 
S-i er v C + e ?- n ’ Beid e Angebote liegen dicht beieinander. 
Bei der Entscheidung ist zu berücksichtigen, daß von der 
Firma W. Sohringer nach der Submission dem Bauherrn eine 
dle ^?^ktbearbeitungskosten abgegeben wurde. 
ls . t bei dieser Position oline Kommentar 
ein Strich enthalten, während die Firma Sourisseau rechtzei- 
ig erklärt hatte, daß sie im Falle der Auftragserteilung 
auf die Kosten für die Projektbearbeitung verzichten werde. 
Bie Verwaltung, die zunächst noch den Wortlaut der Erklärung 
ohnnger bekannt gibt, beantragt vor der Zuschlagserteilung 
eine Entscheidung darüber, ob die Erklärung zulässig oder 
unzulässiges STachgebot zu betrachten ist. Kreisrat Dobler 
schlagt in diesem Zusammenhang vor, eine Auftragserteilung 
an die Firma Sourisseau vorzuziehen, weil diese auch schon 
truher mit Erfolg im Krankenhaus tätig gewesen sei. Die Ver 
waltung hält dagegen, daß zunächst die Frage des Nachgebots 
alS ^ r ^" Ln ^bohtliche Frage geklärt sein müsse und daß es da 
nach dem Kreisrat unbenommen bleibe, in freier Entscheidung 
den Zuschlag zu erteilen. Die Kreisräte Schilling, Leger und 
Habrik vertreten in ihren Ausführungen die Auffassung, daß 
aie^ Erklärung G-öhringer als Nachgebot angesehen werden müsse. 
Auen Kreisbaumeister Maier wie auch die Verwaltung schliessen 
sich dieser Auffassung an, während sich die Architekten Gaurn 
ment sehr eindeutig hierüber auslassen, sondern die Ent 
scheidung als schwierige Rechtslage erklären. Der Kreisrat 
vertritt schliesslich mit Mehrheit die Auffassung, daß es 
sich um ein Nachgebot handelt. 
Nach Klärung dieser Vorfrage liegt die Firma Sourisseau 
mit 43 413 DM an erster Stelle. Es wird überwiegend die 
Auffassung vertreten, daß die Beauftragung dieser Firma 
auch,deshalb zweckmässig ist, weil sie schon die Installation 
vom übrigen Krankenhaus erstellt hat und eine Einheitlich 
keit anzustreben ist. Es wird bezüglich Ziffer 1 bei Enthal 
tung des Kreisrats Handgretinger, bezüglich der Ziffer 2 
einstimmig 
Ve rgabe der elektrischen Installationsarbe it^ 
am Wir tschafts-und Personalgebäude beim Kre is 
krankenhaus Biberach." 
beschlos sen: 
1) Das Schreiben der Firma Gehringer vom 8.4 .1957 
über die Kosten der Projektbearbeitung als unzulässi 
ges Nachgebot zu betrachten; 
2) den Auftrag für die elektrischen Installationsarbeiten 
der billigsten Firma Sourisseau in Biberach zum Ange 
botspreis von 43 413 DM zu übertragen.
	        
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