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I. Teil: Öffentliche Sitzung
_ die öffentliche Ausschreibung gingen nur Angebote
von der Firma,W. Gohringer in Biberach und A. Sourisseau
S-i er v C + e ?- n ’ Beid e Angebote liegen dicht beieinander.
Bei der Entscheidung ist zu berücksichtigen, daß von der
Firma W. Sohringer nach der Submission dem Bauherrn eine
dle ^?^ktbearbeitungskosten abgegeben wurde.
ls . t bei dieser Position oline Kommentar
ein Strich enthalten, während die Firma Sourisseau rechtzei-
ig erklärt hatte, daß sie im Falle der Auftragserteilung
auf die Kosten für die Projektbearbeitung verzichten werde.
Bie Verwaltung, die zunächst noch den Wortlaut der Erklärung
ohnnger bekannt gibt, beantragt vor der Zuschlagserteilung
eine Entscheidung darüber, ob die Erklärung zulässig oder
unzulässiges STachgebot zu betrachten ist. Kreisrat Dobler
schlagt in diesem Zusammenhang vor, eine Auftragserteilung
an die Firma Sourisseau vorzuziehen, weil diese auch schon
truher mit Erfolg im Krankenhaus tätig gewesen sei. Die Ver
waltung hält dagegen, daß zunächst die Frage des Nachgebots
alS ^ r ^" Ln ^bohtliche Frage geklärt sein müsse und daß es da
nach dem Kreisrat unbenommen bleibe, in freier Entscheidung
den Zuschlag zu erteilen. Die Kreisräte Schilling, Leger und
Habrik vertreten in ihren Ausführungen die Auffassung, daß
aie^ Erklärung G-öhringer als Nachgebot angesehen werden müsse.
Auen Kreisbaumeister Maier wie auch die Verwaltung schliessen
sich dieser Auffassung an, während sich die Architekten Gaurn
ment sehr eindeutig hierüber auslassen, sondern die Ent
scheidung als schwierige Rechtslage erklären. Der Kreisrat
vertritt schliesslich mit Mehrheit die Auffassung, daß es
sich um ein Nachgebot handelt.
Nach Klärung dieser Vorfrage liegt die Firma Sourisseau
mit 43 413 DM an erster Stelle. Es wird überwiegend die
Auffassung vertreten, daß die Beauftragung dieser Firma
auch,deshalb zweckmässig ist, weil sie schon die Installation
vom übrigen Krankenhaus erstellt hat und eine Einheitlich
keit anzustreben ist. Es wird bezüglich Ziffer 1 bei Enthal
tung des Kreisrats Handgretinger, bezüglich der Ziffer 2
einstimmig
Ve rgabe der elektrischen Installationsarbe it^
am Wir tschafts-und Personalgebäude beim Kre is
krankenhaus Biberach."
beschlos sen:
1) Das Schreiben der Firma Gehringer vom 8.4 .1957
über die Kosten der Projektbearbeitung als unzulässi
ges Nachgebot zu betrachten;
2) den Auftrag für die elektrischen Installationsarbeiten
der billigsten Firma Sourisseau in Biberach zum Ange
botspreis von 43 413 DM zu übertragen.