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§ 8
Bericht über den Stand der Bauarbeite n am Wirtschafts-
und Personalgebäude b eim Kreiskrankenii' aus BiberächT
Die Architekten unterrichten den Kreisrat über den der-
zei^tigen Stand der Bauarbeiten und über den Voraussicht—
licnen Verlauf der in der heutigen Sitzung vergebenen Ar
beiten. Einwendungen seitens des Kreisrats werden
nicht erhoben.
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Landwirtschaftsschule Biberach.
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Der Vorsitzende gibt dem Kreisrat einen Antrag des Ober
landwirtschaftsrats Herrmann bekannt, wonach seitens des
Kreises verhindert werden soll, daß unterhalb der Land
wirt Schafts schule Biberach ein vom Bürgermeisteramt ge
nehmigtes Bauvorhaben durchgeführt wird. Die näheren Um
stände und Stellungnahmen auch anderer Stellen werden be
kanntgegeben. Kreisrat Bürgermeister Leger informiert den
Kreisrat über die Vorgeschichte und über den neulich ge
fassten Gemeinderatsbeschluss, der den Einwendungen des
Oberlandwirtschaftsrats Hermann nicht stattgegeben hat.
Kreisrat Hagel stellt bei der Beratung fest, man dürfe
sich nicht vor die persönlichen Interessen des Oberland
wirtschaftsrats Hermann stellen, die möglicherweise vor
liegen, weil dieser sein eigenes Wohngebäude in unmittel
barer Nähe bei dem beabsichtigten Neubau habe, sondern
man müsse ernstlich prüfen, ob durch dieses Bauvorhaben k
die Landwirtschaftsschule und eine künftige Mädchenab
teilung beeinträchtigt werden könnten. Kreisrat Leger
erklärt, die Stadt führe gegenwärtig Zwangsenteignungen
durch und sei deshalb verpflichtet, ihre eigenen Baugrund
stücke zu verwerten.
Nachdem die Beratung weit vorangeschritten und die
Meinung des Kreisrats erkenntlich ist, teilt auch Kreis-
rat Dobler seine Auffassung mit. Er habe, obwohl er ent
sprechend gebeten wurde, sich nicht in diese Angelegen
heit bemühen lassen, weil man persönliches von dienst
lichem trennen müsse. Andererseits würde es ihn aber
freuen, wenn man den Wünschen des Oberlandwirtschafts
rats Hermann Rechnung tragen könnte. Schliesslich wird
einstimmig
beschlossen,
dem Bürgermeisteramt Biberach zu empfehlen, die Angelegen
heit nochmals zu prüfen und dabei insbesondere festzu
stellen, ob Fehler in den Gefällangaben vorliegen, da
seitens des Oberlandwirtschaftsrats Hermann ein Gefälle
von 2 m und seitens des Stadtbauamts von 7 m angegeben
wird.