Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 8 
Bericht über den Stand der Bauarbeite n am Wirtschafts- 
und Personalgebäude b eim Kreiskrankenii' aus BiberächT 
Die Architekten unterrichten den Kreisrat über den der- 
zei^tigen Stand der Bauarbeiten und über den Voraussicht— 
licnen Verlauf der in der heutigen Sitzung vergebenen Ar 
beiten. Einwendungen seitens des Kreisrats werden 
nicht erhoben. 
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Landwirtschaftsschule Biberach. 
II ■ I, rMI , ,1, r _ _ n-T , BBr . w—e ., 
Der Vorsitzende gibt dem Kreisrat einen Antrag des Ober 
landwirtschaftsrats Herrmann bekannt, wonach seitens des 
Kreises verhindert werden soll, daß unterhalb der Land 
wirt Schafts schule Biberach ein vom Bürgermeisteramt ge 
nehmigtes Bauvorhaben durchgeführt wird. Die näheren Um 
stände und Stellungnahmen auch anderer Stellen werden be 
kanntgegeben. Kreisrat Bürgermeister Leger informiert den 
Kreisrat über die Vorgeschichte und über den neulich ge 
fassten Gemeinderatsbeschluss, der den Einwendungen des 
Oberlandwirtschaftsrats Hermann nicht stattgegeben hat. 
Kreisrat Hagel stellt bei der Beratung fest, man dürfe 
sich nicht vor die persönlichen Interessen des Oberland 
wirtschaftsrats Hermann stellen, die möglicherweise vor 
liegen, weil dieser sein eigenes Wohngebäude in unmittel 
barer Nähe bei dem beabsichtigten Neubau habe, sondern 
man müsse ernstlich prüfen, ob durch dieses Bauvorhaben k 
die Landwirtschaftsschule und eine künftige Mädchenab 
teilung beeinträchtigt werden könnten. Kreisrat Leger 
erklärt, die Stadt führe gegenwärtig Zwangsenteignungen 
durch und sei deshalb verpflichtet, ihre eigenen Baugrund 
stücke zu verwerten. 
Nachdem die Beratung weit vorangeschritten und die 
Meinung des Kreisrats erkenntlich ist, teilt auch Kreis- 
rat Dobler seine Auffassung mit. Er habe, obwohl er ent 
sprechend gebeten wurde, sich nicht in diese Angelegen 
heit bemühen lassen, weil man persönliches von dienst 
lichem trennen müsse. Andererseits würde es ihn aber 
freuen, wenn man den Wünschen des Oberlandwirtschafts 
rats Hermann Rechnung tragen könnte. Schliesslich wird 
einstimmig 
beschlossen, 
dem Bürgermeisteramt Biberach zu empfehlen, die Angelegen 
heit nochmals zu prüfen und dabei insbesondere festzu 
stellen, ob Fehler in den Gefällangaben vorliegen, da 
seitens des Oberlandwirtschaftsrats Hermann ein Gefälle 
von 2 m und seitens des Stadtbauamts von 7 m angegeben 
wird.
	        
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