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Als Vertreter der Heimatvertriebenen;
Beisitzer: Paul Kolloch, Laupheim
I . Stellvertreter: Max Langkau, Ochsenhausen
II .Stellvertreter: Dipl.Landwirt Fetscher, Laupheim.
Als Vertreter der Sachgeschädigten:
Besitzer: Karl Stark, Prieeurmeister, Biberach
I . Stellvertreter: Max Ströbele, Bauer, Ochsenhausen
II .Stellvertreter: Oberst a.D. Butz, Biberach.
Als Vertreter der SowjetZonenflüchtlinge:
Beisitzer: Franz Fischer, Kaufmann, Laupheim
I. Stellvertreter: Georg Weissenborn, Lehrer, Biberach
II.Stellvertreter: Entscheidung zurückgestellt.
Als Vertreter der Nichtgeschädigten:
Beisitzer: Dr. Braun, Dipl. Landwirt, Appendorf
I. Stellvertreter: Bürgermeister Harsch, Winterstettenstadt
II.Stellvertreter: Adolf Schilling, Sägewerksbesitzer, Schwendi.
§ 20
Dohle nverleg ung an der Landstraße II . Ordnu ng bei Olzreute.
Außerhalb der Tagesordnung gibt Kreisrat Handgretinger
eine Erklärung über die durch das Straßenbauamt Riedlingen
veranlasste Dohlenverlegung an der Landstr.II.Ordnung bei
Olzreute ab. Nach seinen Kenntnissen, die auf Beschwerden
verschiedener Bauern zurückgeht, sei die Dohlenverlegung,
die anlässlich der Brückenverlegung durchgeführt wurde, un
zureichend ausgeführt worden, weil sie das anfallende
Wasser in die angrenzenden landwirtschaftlichen Grund
stücke zurückstaue. Seine Bemühungen um Abhilfe direkt
mit dem Straßenbauamt seien bis ^etzt erfolglos geblieben.
Er beantrage deshalb eine Entscheidung, daß der Kreisrat
die etwa notwendig werdenden Mehrkosten in Höhe von 2000 DM
zur ordnungsmässigen Durchführung dieser Dohlenverlögung
genehmige. In diesem Zusammenhang wird aus der Mitte des
Kreisrats erklärt, daß durchaus eine ordnungsmässige Er
ledigung dieser Arbeiten vorgenommen werden müsse, anderer
seits aber zu prüfen sei, ob vermeidbare Mehrkosten ent
stünden, für die die Schuldfrage geklärt werden müsse. Die
Verwaltung hält eine präzise Klärung in der Sitzung nicht
für möglich, da das Straßenbauamt gehört werden sollte.