Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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Als Vertreter der Heimatvertriebenen; 
Beisitzer: Paul Kolloch, Laupheim 
I . Stellvertreter: Max Langkau, Ochsenhausen 
II .Stellvertreter: Dipl.Landwirt Fetscher, Laupheim. 
Als Vertreter der Sachgeschädigten: 
Besitzer: Karl Stark, Prieeurmeister, Biberach 
I . Stellvertreter: Max Ströbele, Bauer, Ochsenhausen 
II .Stellvertreter: Oberst a.D. Butz, Biberach. 
Als Vertreter der SowjetZonenflüchtlinge: 
Beisitzer: Franz Fischer, Kaufmann, Laupheim 
I. Stellvertreter: Georg Weissenborn, Lehrer, Biberach 
II.Stellvertreter: Entscheidung zurückgestellt. 
Als Vertreter der Nichtgeschädigten: 
Beisitzer: Dr. Braun, Dipl. Landwirt, Appendorf 
I. Stellvertreter: Bürgermeister Harsch, Winterstettenstadt 
II.Stellvertreter: Adolf Schilling, Sägewerksbesitzer, Schwendi. 
§ 20 
Dohle nverleg ung an der Landstraße II . Ordnu ng bei Olzreute. 
Außerhalb der Tagesordnung gibt Kreisrat Handgretinger 
eine Erklärung über die durch das Straßenbauamt Riedlingen 
veranlasste Dohlenverlegung an der Landstr.II.Ordnung bei 
Olzreute ab. Nach seinen Kenntnissen, die auf Beschwerden 
verschiedener Bauern zurückgeht, sei die Dohlenverlegung, 
die anlässlich der Brückenverlegung durchgeführt wurde, un 
zureichend ausgeführt worden, weil sie das anfallende 
Wasser in die angrenzenden landwirtschaftlichen Grund 
stücke zurückstaue. Seine Bemühungen um Abhilfe direkt 
mit dem Straßenbauamt seien bis ^etzt erfolglos geblieben. 
Er beantrage deshalb eine Entscheidung, daß der Kreisrat 
die etwa notwendig werdenden Mehrkosten in Höhe von 2000 DM 
zur ordnungsmässigen Durchführung dieser Dohlenverlögung 
genehmige. In diesem Zusammenhang wird aus der Mitte des 
Kreisrats erklärt, daß durchaus eine ordnungsmässige Er 
ledigung dieser Arbeiten vorgenommen werden müsse, anderer 
seits aber zu prüfen sei, ob vermeidbare Mehrkosten ent 
stünden, für die die Schuldfrage geklärt werden müsse. Die 
Verwaltung hält eine präzise Klärung in der Sitzung nicht 
für möglich, da das Straßenbauamt gehört werden sollte.
	        
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