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Schliesslich, wird einstimmig
beschlossen:
1) Die Verwaltung zu beauftragen, beim Straßenbauamt Ried
lingen die ordnungsmässige Erledigung der Angelegen
heit zu veranlassen,
2) XäRp fdSm ? ei ® rat zu berichten, ob durch unsach
gemäße Behandlung der Angelegenheit dem Kreis vermeid
bare Mehrkosten entstehen.