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§ 4
Stellungnahme zum Verwaltungskostenvoransch.lag der Kreis-
Sparkasse 195^«
Der vom Verwaltungsrat der KreisSparkasse aufgestellte
Kostenvoranschlag 1956 wird dem Kreisrat bekanntgegeben. Der
Kreisrat beschliesst einstimmig, namens des Gewährverbands
gegen diesen Kostenvoranschlag mit einer Ausgabesumme von
696 240 DM
keine Einwendungen
zu erheben.
§ 5
Antrag der Chefärzte auf Änderung, der Arztverträge mit
Einräumung einer Versorgung.
Die Chefärzte Dr. Rieger, Dr. Schneiderhan, Dr, Gauekler
und Dr. Heinkele haben den Antrag gestellt, ihnen und ihren An
gehörigen eine Versorgung zu gewähren. Der Vorsitzende gibt
einen ausführlichen Überblick über die Rechtsstellung der Chef
ärzte und die Gründe ihrer Wünsche, die schon bei der Verein
barung der jetzt geltenden Chefarztverträge vorgebracht worden
seien. Man habe diese Frage jedoch aus den Chefarztverträgen
damals ausgeklammert, weil man sie mit ihrer großen- Problematik
vorläufig noch zurückstellen wollte. Man habe sich damals jedoch
bereit erklärt, über diese Frage weiter zu verhandeln. In der
Zwischenzeit seien eingehende Untersuchungen über die möglichen
Formen einer Chefarztversorgung angestellt und die Ergebnisse
in langwierigen Verhandlungen mit den Wünschen der Chefärzte ab
gestimmt worden. Die Entscheidung darüber, ob man den Wünschen
der Chefärzte ehtgegenkommen wolle, sollte nicht mehr länger
hinausgeschoben werden, da im Falle der Einrichtung der Ver
sorgung die Verzögerung ihrer Einführung finanziell zu Lasten
des Kreisverbands gehe. Die ganzen Verhandlungen seien auf der
Grundlage aufgebaut, daß zumindest dem Grunde nach einer einzu
räumenden Versorgung angemessene Gegenleistungen der Chefärzte
gegenüber-stehen müßten.
Die einzelnen in Erwägung gezogenen Lösungsmöglichkeiten
mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen einschl. ihrer Ab
stimmbarkeit auf die Bereitschaft der Chefärzte werden dem Kreis
rat dargelegt. Daraus seien im engeren Bereich der Erwägungen
nur noch 2 Alternativlösungen geblieben; entweder der Anschluß
der Chefärzte an die Pensionskasse oder eine sich daran an—
lehnende Regelung im Eigenrisiko des Kreisverbands. Der Anschluß
an die Pensionskasse setze jedoch die beamtenrechtliche Über
nahme der Chefärzte voraus. Nach den gegenwärtigen Rechtsver
hältnissen bereite aber eine solche Lösung in der Praxis erheb
liche Schwierigkeiten; u.a. liegen diese im Gesetz zu Artikel