Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 4 
Stellungnahme zum Verwaltungskostenvoransch.lag der Kreis- 
Sparkasse 195^« 
Der vom Verwaltungsrat der KreisSparkasse aufgestellte 
Kostenvoranschlag 1956 wird dem Kreisrat bekanntgegeben. Der 
Kreisrat beschliesst einstimmig, namens des Gewährverbands 
gegen diesen Kostenvoranschlag mit einer Ausgabesumme von 
696 240 DM 
keine Einwendungen 
zu erheben. 
§ 5 
Antrag der Chefärzte auf Änderung, der Arztverträge mit 
Einräumung einer Versorgung. 
Die Chefärzte Dr. Rieger, Dr. Schneiderhan, Dr, Gauekler 
und Dr. Heinkele haben den Antrag gestellt, ihnen und ihren An 
gehörigen eine Versorgung zu gewähren. Der Vorsitzende gibt 
einen ausführlichen Überblick über die Rechtsstellung der Chef 
ärzte und die Gründe ihrer Wünsche, die schon bei der Verein 
barung der jetzt geltenden Chefarztverträge vorgebracht worden 
seien. Man habe diese Frage jedoch aus den Chefarztverträgen 
damals ausgeklammert, weil man sie mit ihrer großen- Problematik 
vorläufig noch zurückstellen wollte. Man habe sich damals jedoch 
bereit erklärt, über diese Frage weiter zu verhandeln. In der 
Zwischenzeit seien eingehende Untersuchungen über die möglichen 
Formen einer Chefarztversorgung angestellt und die Ergebnisse 
in langwierigen Verhandlungen mit den Wünschen der Chefärzte ab 
gestimmt worden. Die Entscheidung darüber, ob man den Wünschen 
der Chefärzte ehtgegenkommen wolle, sollte nicht mehr länger 
hinausgeschoben werden, da im Falle der Einrichtung der Ver 
sorgung die Verzögerung ihrer Einführung finanziell zu Lasten 
des Kreisverbands gehe. Die ganzen Verhandlungen seien auf der 
Grundlage aufgebaut, daß zumindest dem Grunde nach einer einzu 
räumenden Versorgung angemessene Gegenleistungen der Chefärzte 
gegenüber-stehen müßten. 
Die einzelnen in Erwägung gezogenen Lösungsmöglichkeiten 
mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen einschl. ihrer Ab 
stimmbarkeit auf die Bereitschaft der Chefärzte werden dem Kreis 
rat dargelegt. Daraus seien im engeren Bereich der Erwägungen 
nur noch 2 Alternativlösungen geblieben; entweder der Anschluß 
der Chefärzte an die Pensionskasse oder eine sich daran an— 
lehnende Regelung im Eigenrisiko des Kreisverbands. Der Anschluß 
an die Pensionskasse setze jedoch die beamtenrechtliche Über 
nahme der Chefärzte voraus. Nach den gegenwärtigen Rechtsver 
hältnissen bereite aber eine solche Lösung in der Praxis erheb 
liche Schwierigkeiten; u.a. liegen diese im Gesetz zu Artikel
	        
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