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Auf Grund des § 41 der Landkreisordnung vom 10.Oktober 1955
in Verbindung mit § 99 der GemeindeOrdnung vom 25.Juli 1955
hat der Kreistag am folgende
Haushaltssatzung
erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
I. ordentlicher Haushalt
in Einnahme auf 11 495 525,— DM
in Ausgabe auf 11 495 525,— DM
II. außerordentlicher Haushalt
in Einnahme auf 900 144,— DM
in Ausgabe auf 900 144,— DM
§ 2
Der Hebesatz der Kreisumlage wird auf 22 A der Steuerkraft
summe festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Planjahr in An
spruch genommen werden dürfen, wird auf 500 000,— DM fest
gesetzt. In diesem Höchstbetrag sind -0- Kassenkredite ent
halten, die auf Grund früherer Ermächtigungen aufgenommen
und noch nicht zurückgezahlt sind.
§ 4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Aus
gaben des außerordentlichen Haushalts bestimmt sind, wird
auf 600 000 DM festgesetzt. Die Darlehen sind zur Erstellung
eines Wirtschafts-und Personalgebäudes für das Kreiskranken
haus Biberach bestimmt.
§ 25
Weiterbeschäftigung der Kreisfürsorgerin Hepp.
Kreisrat Habrik bringt einen Antrag ein, die Kreisfürsorge
rin Hepp noch für kürzere Zeit über den gesetzlichen Dienst-
Austritt hinaus weiterzubeschäftigen. Fräulein Hepp habe
ihn gebeten, sich hiefür im Kreisrat zu verwenden. Sie habe
erklärt, daß sie noch einige Zeit benötige, um ihre Rück
stände aufzuarbeiten. Dienstbezüge wolle sie hiefür nicht
verlangen. Nach kurzer Beratung wird
beschlossen,
den ablehnenden Beschluß vom 9.5.1957 nicht zu ändern.