Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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Auf Grund des § 41 der Landkreisordnung vom 10.Oktober 1955 
in Verbindung mit § 99 der GemeindeOrdnung vom 25.Juli 1955 
hat der Kreistag am folgende 
Haushaltssatzung 
erlassen: 
§ 1 
Der Haushaltsplan wird festgesetzt 
I. ordentlicher Haushalt 
in Einnahme auf 11 495 525,— DM 
in Ausgabe auf 11 495 525,— DM 
II. außerordentlicher Haushalt 
in Einnahme auf 900 144,— DM 
in Ausgabe auf 900 144,— DM 
§ 2 
Der Hebesatz der Kreisumlage wird auf 22 A der Steuerkraft 
summe festgesetzt. 
§ 5 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Planjahr in An 
spruch genommen werden dürfen, wird auf 500 000,— DM fest 
gesetzt. In diesem Höchstbetrag sind -0- Kassenkredite ent 
halten, die auf Grund früherer Ermächtigungen aufgenommen 
und noch nicht zurückgezahlt sind. 
§ 4 
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Aus 
gaben des außerordentlichen Haushalts bestimmt sind, wird 
auf 600 000 DM festgesetzt. Die Darlehen sind zur Erstellung 
eines Wirtschafts-und Personalgebäudes für das Kreiskranken 
haus Biberach bestimmt. 
§ 25 
Weiterbeschäftigung der Kreisfürsorgerin Hepp. 
Kreisrat Habrik bringt einen Antrag ein, die Kreisfürsorge 
rin Hepp noch für kürzere Zeit über den gesetzlichen Dienst- 
Austritt hinaus weiterzubeschäftigen. Fräulein Hepp habe 
ihn gebeten, sich hiefür im Kreisrat zu verwenden. Sie habe 
erklärt, daß sie noch einige Zeit benötige, um ihre Rück 
stände aufzuarbeiten. Dienstbezüge wolle sie hiefür nicht 
verlangen. Nach kurzer Beratung wird 
beschlossen, 
den ablehnenden Beschluß vom 9.5.1957 nicht zu ändern.
	        
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