Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 24 
Urologische Abteilung für das Kreiskrankenhaus 
Biberach. 
Die mit grundsätzlicher Billigung des Kreisrats geführ 
ten Verhandlungen über die Einrichtung einer urologischen 
Behandlungsmöglichkeit im Kreiskrankenhaus Biberach sind 
nunmehr zu einem vorläufigen Abschluß gekommen. Hienach 
ist vorgesehen, anstelle des jetzt ausscheidenden Assi 
stenten Dr.Weiser bei der chirurgischen Abteilung einen 
urologischen Facharzt als 1. Assistenten der chirurgischen 
Abteilung auf die Dauer eines Jahres einzustellen. Diesem 
Facharzt soll während eines Jahres Gelegenheit gegeben 
werden, urologisches Krankengut im Rahmen der chirurgischen 
Abteilung im Einvernehmen mit dem Chefarzt weitgehend 
selbständig zu behandeln. Während der Probezeit von 1 Jahr 
kann geprüft werden, ob der Bewerber für die hiesigen Ver 
hältnisse geeignet ist und ob überhaupt ein Bedürfnis für 
die Behandlung urologischer Fälle im Kreiskrankenhaus 
Biberach besteht. Je nach dem Ausgang der Erfahrungen wird 
nach Ablauf dieses Jahres das Verhältnis dann entweder ge 
löst oder aber eine urologische Fachabteilung im Belegarzt 
verhältnis gebildet werden können. Nach Beratung wird 
beschlossen: 
1) Die von der Verwaltung vorgetragenen Gesichtspunkte 
zu billigen, 
2) die Verwaltung zu beauftragen, über die gemachten Er 
fahrungen zu gegebener Zeit zu berichten. 
§ 25 
Anstellung des Facharztes für Urologie Dr. Gunst 
im Kreiskrankenhaus Biberach. 
Der Facharzt für Urologie Dr. Gunst,hat sich darum be 
worben, im Kreiskrankenhaus Biberach bei der chirurgischen 
Abteilung als 1. Assistent angestellt zu werden mit der Maß 
gabe, daß er während seiner Tätigkeit mit der Behandlung 
der anfallenden urologischen Fälle beauftragt wird. Es 
darf dieserhalb auf den in der heutigen Sitzung gefassten 
Beschluß § 24 verwiesen werden. Nach kurzer Beratung wird 
beschlossen: 
1) Den Bewerber Dr. Gunst als 1. Assistenten bei der 
chirurgischen Abteilung des Kreiskrankenhauses Biberach 
befristet auf die Dauer 1 Jahres zu verwenden. 
2) Dienstvergütung nach Vergütungsgruppe TO.A II zu ge 
währen. 
3) Die Zustimmung zur Konsiliartätigkeit und zur Abrech 
nung der Einnahmen über den Chefarzt Dr. Schneiderhan 
nach dessen Beteiligungsregelung zu erteilen.
	        
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