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§ 24
Urologische Abteilung für das Kreiskrankenhaus
Biberach.
Die mit grundsätzlicher Billigung des Kreisrats geführ
ten Verhandlungen über die Einrichtung einer urologischen
Behandlungsmöglichkeit im Kreiskrankenhaus Biberach sind
nunmehr zu einem vorläufigen Abschluß gekommen. Hienach
ist vorgesehen, anstelle des jetzt ausscheidenden Assi
stenten Dr.Weiser bei der chirurgischen Abteilung einen
urologischen Facharzt als 1. Assistenten der chirurgischen
Abteilung auf die Dauer eines Jahres einzustellen. Diesem
Facharzt soll während eines Jahres Gelegenheit gegeben
werden, urologisches Krankengut im Rahmen der chirurgischen
Abteilung im Einvernehmen mit dem Chefarzt weitgehend
selbständig zu behandeln. Während der Probezeit von 1 Jahr
kann geprüft werden, ob der Bewerber für die hiesigen Ver
hältnisse geeignet ist und ob überhaupt ein Bedürfnis für
die Behandlung urologischer Fälle im Kreiskrankenhaus
Biberach besteht. Je nach dem Ausgang der Erfahrungen wird
nach Ablauf dieses Jahres das Verhältnis dann entweder ge
löst oder aber eine urologische Fachabteilung im Belegarzt
verhältnis gebildet werden können. Nach Beratung wird
beschlossen:
1) Die von der Verwaltung vorgetragenen Gesichtspunkte
zu billigen,
2) die Verwaltung zu beauftragen, über die gemachten Er
fahrungen zu gegebener Zeit zu berichten.
§ 25
Anstellung des Facharztes für Urologie Dr. Gunst
im Kreiskrankenhaus Biberach.
Der Facharzt für Urologie Dr. Gunst,hat sich darum be
worben, im Kreiskrankenhaus Biberach bei der chirurgischen
Abteilung als 1. Assistent angestellt zu werden mit der Maß
gabe, daß er während seiner Tätigkeit mit der Behandlung
der anfallenden urologischen Fälle beauftragt wird. Es
darf dieserhalb auf den in der heutigen Sitzung gefassten
Beschluß § 24 verwiesen werden. Nach kurzer Beratung wird
beschlossen:
1) Den Bewerber Dr. Gunst als 1. Assistenten bei der
chirurgischen Abteilung des Kreiskrankenhauses Biberach
befristet auf die Dauer 1 Jahres zu verwenden.
2) Dienstvergütung nach Vergütungsgruppe TO.A II zu ge
währen.
3) Die Zustimmung zur Konsiliartätigkeit und zur Abrech
nung der Einnahmen über den Chefarzt Dr. Schneiderhan
nach dessen Beteiligungsregelung zu erteilen.